Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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Eine Ausweitung der Öffnungszeiten schlägt jedoch auch durch höhere Kosten für Energie und insbesondere Strom zu Buche, die nur schwer zu quantifizieren sind. Der Stromverbrauch des Handels für Beleuchtung beträgt rund 1 TWh pro Jahr.25 Längere Öffnungszeiten in den Morgen- und Abendstunden führen zu einem zusätzlichen Verbrauch. Strombetriebene Geräte wie Gefriertruhen und Kühlschränke laufen indes sowieso ohne Unterbrechung rund um die Uhr. Ausserdem hängen die Zusatzkosten davon ab, wie lange die Ladenöffnungszeiten effektiv verlängert werden. In vielen Kantonen, die entweder liberalere Regelungen als das LadÖG oder gar keine Regelungen besitzen, schöpfen die meisten Läden den maximal zulässigen Zeitrahmen nicht aus. Deshalb lässt sich mit Blick auf die 11 vom Gesetz betroffenen Kantone nur schwer vorhersagen, wie viele Einzelhandelsbetriebe den erweiterten Zeitrahmen ausschöpfen und wie viele ihn nur teilweise oder gar nicht nutzen werden. Schliesslich sollte zudem zwischen dem winterlichen und dem sommerlichen Stromverbrauch unterschieden werden. Allerdings betrifft dieser Punkt insbesondere kleine Läden, da Einkaufszentren unabhängig von der Aussenhelligkeit die meiste Zeit über beleuchtet sind.

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Die Branchengruppe Handel verzeichnete 2012 einen Stromverbrauch von rund 4,2 TWh (Bundesamt für Energie BFE, 2013, Energieverbrauch in der Industrie und im Dienstleistungssektor 2012, S. 43). Davon entfallen schätzungsweise 20-25 Prozent auf die Beleuchtung (BFE, 2013, Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2012 nach Verwendungszwecken, S. 43).

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