Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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1.1.3 Überweisung der Motion

Am 17. September 2012 nahm der Ständerat die Motion Lombardi mit 27 zu 11 Stimmen an. Am 19. März 2013 wurde die Motion im Nationalrat mit 121 zu 56 Stimmen ebenfalls gebilligt, allerdings mit einer Änderung, die darauf abzielte, die kantonalen Feiertage von der Regelung auszunehmen. So fügte der Nationalrat folgenden Satz hinzu:

[...] 19 Uhr. Von dieser Harmonisierung ausgenommen bleiben die kantonalen Feiertage. Alternativ wäre [...]

Der Ständerat stimmte der Änderung, die auch vom Bundesrat unterstützt wird, am 17. Juni 2013 zu.

1.1.4 Weitere parlamentarische Vorstösse

Die Motion Abate (12.3791) «Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs» steht zwar nicht in direkter Beziehung zur Motion Lombardi, wird aber häufig mit dieser in Verbindung gebracht. Die Motion Abate fordert eine Anpassung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 2000 (ArGV 2)2, damit er den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs besser entspricht. Zu diesem Zweck soll Shoppingcentern, die bestimmte Kriterien erfüllen, die Beschäftigung von Mitarbeitenden am Sonntag gestattet werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, damit der von der Frankenstärke besonders betroffene Schweizer Tourismus den Bedürfnissen der internationalen Kundschaft Rechnung tragen kann. Beide Parlamentskammern nahmen die Motion am 19. März 2013 an. Die Anhörung über die Anpassung der ArGV 2 wurde am 31. Januar 20143 abgeschlossen.

Im Zusammenhang mit der Motion Lombardi wird das Parlament die Motion de Buman (13.3617) «Ein runder Tisch zu den Ladenöffnungszeiten» beraten. Infolge der Annahme der Motionen Lombardi und Abate wird in dieser Motion beantragt, die von den zwei genannten Motionen betroffenen Akteure (Kantone, Städte und Gemeinden sowie wirtschaftliche und soziale Organisationen – einschliesslich Tourismuskreise und Konsumentenschutzorganisationen) an einem nationalen «runden Tisch» zusammenzubringen. Die am 21. Juni 2013 eingereichte Motion de Buman wurde vom Nationalrat noch nicht behandelt. In seiner Stellungnahme vom 28. August 2013 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion de Buman. Die Umsetzung der beiden Aufträge (Motion Lombardi und Motion Abate) geschieht unabhängig voneinander in bereits existierenden Gremien (u. a. Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben und Eidgenössische Arbeitskommission), in welchen die entsprechenden Diskussionen und Verhandlungen stattfinden werden. Für das weitere Vorgehen scheint dem Bundesrat ein «runder Tisch», an dem die beiden Motionen diskutiert werden sollen, nicht nötig. Was die Motion Lombardi betrifft, wurde der Inhalt der neuen Gesetzgebung bereits vom Parlament entschieden. Dieser lässt fast keinen Handlungsspielraum für die Ausarbeitung spezifischer Bestimmungen zu. Dagegen hat die Motion Abate die Sonntagsarbeit zum Gegenstand und besitzt damit einen sehr eingeschränkten Fokus.

Des Weiteren stehen im Parlament noch über zwei weitere Motionen zum Detailhandel an. Die Motion der Grünliberalen Fraktion (12.4268) «Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten» wurde beim Nationalrat eingereicht, von diesem aber noch nicht behandelt. In ihr wird eine dahingehende Änderung des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)4 beantragt, dass künftig Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe mit maximal 120 Quadratmetern Fläche auch sonntags und in der Nacht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Die Motion Buttet (11.4086) «Versorgung von Randregionen sichern» wurde hingegen bereits

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Siehe die Dokumente unter folgendem Link: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2013.html.

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741.2/2012/00572 \ COO.2101.104.5.4127015 4/22