Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 24 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Übersicht

Traditionell hat die Schweiz eine international stark vernetzte Volkswirtschaft. Mit der Globalisierung ist der Exportanteil1 am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den zehn Jahren zwischen 2003 und 2012 von 43 Prozent auf rund 51 Prozent angewachsen. Im Vergleich zu anderen OECD-Staaten - der durchschnittliche Exportanteil am BIP der OECD-Länder betrug im Jahre 2012 rund 29 Prozent – gehört die Schweiz damit zu den Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Exportanteil.

Die Auslandsgeschäfte sind für alle Exportunternehmen mit verschiedenen Risiken behaftet, z.B. Währungsrisiken, Transportrisiken, Zahlungs- und Finanzierungsrisiken. Exporteure können Währungsrisiken mit marktüblichen Instrumenten absichern. Transportrisiken, Zahlungs- und Finanzierungsrisiken können sie bei Versicherungen decken. Versicherungen für Zahlungs- und Finanzierungsrisiken werden von privaten Kreditversicherungen und subsidiär von staatlichen Exportrisikoversicherungen angeboten. Der Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet die staatlichen Exportrisikoversicherungen, ausschliesslich nicht marktfähige Risiken abzusichern. Es handelt sich dabei um Risiken, die private Anbieter nicht decken oder für die sie kein nachhaltiges Angebot bereithalten.

Die staatliche Exportkreditversicherung der Schweiz ist die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV). Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Die Ziele der SERV sind die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz durch die Erleichterung der Teilnahme der schweizerischen Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb. Die SERV bietet im nicht marktfähigen Bereich Versicherungen für Exporteure und Finanzinstitute an und erleichtert damit den schweizerischen Exporteuren die Übernahme von Auslandaufträgen, bei denen der Zahlungseingang aufgrund politisch und wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse mit besonderen Risiken verbunden ist. Die SERV steht im Wettbewerb mit den Exportrisikoversicherungen anderer Staaten; sie hat deshalb international wettbewerbsfähige Versicherungsleistungen anzubieten.

Der Strukturwandel auf den Finanzmärkten und die zunehmende Regulierung der Finanzdienstleister erfordert eine regelmässige Überprüfung des Deckungsangebots der staatlichen Exportkreditversicherungen. Im Nachgang der Finanzkrise sind auch permanente Strukturveränderungen zu beobachten, welche die Bereitstellung von Finanzierungen für die Abwicklung von Exportgeschäften erschweren. Im Gegensatz zur Inlandfinanzierung ist die Finanzierung von Exportgeschäften in der Regel aufwändiger und risikobehafteter. Die Finanzierungsdauer von der Produktion bis zur Lieferung dauert länger und es sind auch Auslandbanken für die Zahlungsabwicklung involviert. Viele Finanzintermediäre insbesondere in Europa haben in der Krise und im Nachgang das Auslandgeschäft reduziert.

Mit den vorliegenden Revisionsvorschlägen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der SERV verbessert werden, damit sie im Einklang mit den gesetzlichen Zielen die Exportanstrengungen der schweizerischen Unternehmen weiterhin wirkungsvoll unterstützen kann. Davon profitieren hauptsächlich die kleineren und mittelgrossen Unternehmen (KMU, bis 250 Mitarbeiter). Sie stellen rund zwei Drittel der Versicherungsnehmer der SERV und sind gleichzeitig wichtige Zulieferer von grösseren Exportunternehmen.

Diese Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit soll mit folgenden Massnahmen erreicht werden, die eine Teilrevision des SERV-Gesetzes und der SERV-Verordnung erfordern:

• Das Angebot der SERV soll mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und

der Refinanzierungsgarantie dauerhaft ergänzt werden. Dadurch soll der schweizerischen Exportwirtschaft ermöglicht werden, im Wettbewerb mit ihrer ausländischen Konkurrenz mit gleich langen Spiessen auftreten zu können. Die Instrumente tragen insbesondere zur Liqui-

1 Waren- und Dienstleistungsexporte