Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 24 Seiten
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• Erstens können Exportunternehmen unterstützt werden, die sich in einer Wachstumsphase
befinden, deren Finanzierungsbedürfnisse für vorhandene Exportaufträge durch ihre Banken aber aufgrund der für die Bonitätsbeurteilung massgebenden Geschäftszahlen der Vergangenheit ohne Absicherung noch nicht gedeckt werden können. Das betrifft namentlich kleinere und mittlere Unternehmen und noch junge Firmen, welche regelmässig auf Schwierigkeiten stossen, Wachstumsphasen durch Fremdkapital zu finanzieren.
• Zweitens kann Exporteuren mit anziehendem Auftragseingang geholfen werden, sich nach
einer Krisenphase wieder zu erholen. Hier ermöglicht die Fabrikationskreditversicherung dem Exporteur, den Exportauftrag annehmen und abwickeln zu können, indem er bei der Überwindung eines Liquiditätsengpasses unterstützt wird. Dagegen muss die SERV die Fabrikationskreditversicherung verweigern, wenn ein Unternehmen mit ungenügender Solvenz ein zu grosses Risiko darstellt; damit wird vermieden, dass die Fabrikationskreditversicherung strukturerhaltend wirken könnte. Ziel der Unterstützung der SERV ist es, dass sich der Exporteur innerhalb nützlicher Frist wieder möglichst vollständig bei seiner Bank finanzieren kann. Davon profitieren namentlich kleinere und mittelgrosse Unternehmen.
• Drittens kann die Fabrikationskreditversicherung insbesondere bei grösseren Geschäften zur
Optimierung der Exportfinanzierung beitragen. In diesem Fall verringert die Fabrikationskreditversicherung die Finanzierungskosten. Das erleichtert es dem Exporteur, international konkurrenzfähige Angebote für Exportgeschäfte abzugeben und Exportaufträge zu gewinnen. Gerade grosse Exportunternehmen stehen unter grossem Druck, konkurrenzfähige Offerten unterbreiten zu können. Ein besonderer Stellenwert kommt dieser Funktion in Fällen zu, wo Mitbewerber auf attraktive Finanzierungen staatlicher Exportbanken zurückgreifen können, was bereits jetzt zunehmend der Fall ist.
Die Fabrikationskreditversicherung trägt somit unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Lage dazu bei, schweizerischen Unternehmen eine erfolgreiche Teilnahme am internationalen Wettbewerb zu erleichtern oder weiterhin zu ermöglichen.
Die Fabrikationskreditversicherung ist subsidiär und ergänzt das Angebot der Banken nur dort, wo dies notwendig ist. Dies wird einerseits dadurch sichergestellt, dass die Versicherung durch die Bank und nicht durch den Exporteur beantragt wird. Andererseits hat die die finanzierende Bank in jedem Fall einen Selbstbehalt von mindestens 5 Prozent zu übernehmen. Der Selbstbehalt wirkt auch als Filter gegen grenzwertige Anträge zur Unterstützung von Exporteuren mit hohen Solvabilitäts- oder Performancerisiken.
Weiterhin bleibt die Gewährung einer Fabrikationskreditversicherung an ein Exportgeschäft und dessen Versicherung durch die SERV gebunden. Versichert wird nur die Herstellung von markttauglichen Exportleistungen; lieferungsunabhängige Betriebskredite (z.B. Start-up-Finanzierungen, Überbrückungsfinanzierungen) versichert die SERV nicht.
Die Fabrikationskreditversicherung ist ein Instrument, das die Annahme und Abwicklung von Exportaufträgen unmittelbar erleichtert, indem es die Finanzierungsmöglichkeiten der Banken subsidiär unterstützt und damit die Bereitstellung der notwendigen Kredite ermöglicht. Die SERV prüft die Solvabilität der Exporteure und ihre Fähigkeiten, die vertraglichen Leistungen zu erbringen. In beiden Bereichen verfügt sie über ausreichende Kenntnis und Erfahrung. Als Sicherheit für die Rückzahlung der versicherten Kredite bürgt die Zahlung aus dem Exportgeschäft. Die Fabrikationskreditversicherung stellt in der vorgeschlagenen Gestaltung eine sinnvolle Ergänzung der Versicherungsleistungen der SERV dar. Das Instrument trägt zur Erreichung der Ziele der SERV (Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz) ohne Marktverzerrung zulasten privater Anbieter bei.