Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 24 Seiten
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SERV zudem neue Kunden namentlich im KMU-Bereich hinzugewinnen, die seither auch klassische Deckungen beanspruchen. Dadurch konnten auch aus den herkömmlichen Versicherungen der SERV zusätzliche Prämieneinnahmen generiert werden. Den Prämieneinnahmen stehen bis Ende 2012 Schadenszahlungen aus neuen Instrumenten von insgesamt CHF 4.6 Mio. gegenüber. Es ist davon auszugehen, dass sich die Schadenzahlungen im Zusammenhang mit einem laufenden Schadenfall noch bis auf insgesamt CHF 13 Mio. erhöhen. Der Zeitraum seit der Einführung der neuen Instrumente in 2009 ist noch zu kurz, um die Schadenfälle versicherungsökonomisch bewerten zu können; das umso mehr, als die neuen Instrumente zu einem Zeitpunkt eingeführt wurden, in dem situationsbedingt mit höheren Ausfällen zu rechnen war.
Die Erfahrungen mit Bondgarantien, Fabrikationskreditversicherungen und Refinanzierungsgarantien sind positiv. Insbesondere die Bondgarantie und die Fabrikationskreditversicherung trafen bislang auf eine rege Nachfrage der Exportwirtschaft. Es zeigte sich auch, dass das Bedürfnis nach diesen beiden Instrumenten bei den KMU besonders ausgeprägt ist. Mit Hilfe von Bondgarantien und Fabrikationskreditversicherungen konnten eine ganze Reihe von Unternehmen die Krise meistern, die wegen der Finanzkrise oder dem starken Schweizer Franken Auftragseinbrüche erlitten haben und dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Kredite für die Finanzierung von Exportgeschäften mit zusätzlichen Sicherheiten unterlegt werden müssen. Damit haben die Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungskosten im verschärften internationalen Wettbewerb weiter an Bedeutung gewonnen und sind bei der Vergabe von Aufträgen durch den Käufer oft mitentscheidend. Die drei Instrumente haben in diesem Umfeld in manchen Fällen dazu beigetragen, dass die Finanzierungskosten für das Exportgeschäft reduziert oder optimiert werden und Exporteure so international konkurrenzfähige Angebote abgeben konnten. Diese Funktion sollen die drei Instrumente gerade auch in Zukunft weiterhin wahrnehmen können.
1.2.2 Fabrikationskreditversicherung
1.2.2.1 Die vorgeschlagene Neuregelung
Bei einem Fabrikationskredit gewährt ein Finanzinstitut einem Exporteur einen Kredit zur Finanzierung der Herstellung von Exportleistungen. Die SERV deckt mit der Fabrikationskreditversicherung die im Kreditvertrag vereinbarten Rückzahlungsansprüche des Finanzinstituts (Art. 21a E-SERVG). Die SERV ist entschädigungspflichtig, wenn der Exporteur den Kredit nicht oder nicht fristgerecht zurückzahlt. Nach einer Zahlung der SERV ist der Exporteur zur umgehenden Erstattung des bezahlten Betrags an die SERV verpflichtet, zuzüglich Zinsen und Kosten. Gestützt auf die Kreditwürdigkeit der SERV kann das Finanzinstitut den Fabrikationskredit gewähren, ohne für den SERV-gedeckten Teil weitere Sicherheit zu beanspruchen.
Die Fabrikationskreditversicherung kann nur gewährt werden, wenn die SERV auch das dem Fabrikationskredit zugrundeliegende Exportgeschäft versichert. In der Regel ist das Risiko nach Lieferung zu versichern (namentlich Lieferanten- oder Käuferkreditversicherung), ausnahmsweise, z.B. bei sehr guter Bonität des Käufers oder bei Akkreditivgeschäften, genügt die Absicherung allein des Risikos vor Lieferung (Fabrikationsrisikoversicherung).
1.2.2.2 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die Fabrikationskreditversicherung unterstützt den Exporteur immer dann, wenn er die Herstellung von Exportleistungen nicht mit eigenen Mitteln, mit ausreichenden Kreditlimiten von Banken oder über An- und Vorauszahlungen aus dem Exportgeschäft finanzieren kann. Es können drei grundsätzliche Anwendungsfälle unterschieden werden: