Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 24 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

- 6 –

Exportkreditarrangement) festgelegt; damit wird verhindert, dass einzelne Länder über ihre staatliche Exportrisikoversicherung versteckte Subventionen ausrichten.2

Bei ihren Deckungsentscheidungen hat die SERV die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik zu berücksichtigen. Das betrifft namentlich die Bereiche Entwicklung, Umwelt, Entwicklung, Soziales und Menschenrechte, Transparenz und Antikorruption sowie das Verhalten multinationaler Unternehmen; dabei richtet sich die SERV nach den internationalen Standards, insbesondere auch den "Common Approaches" der OECD.3

Die SERV untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Geführt wird sie von einem vom Bundesrat gewählten Verwaltungsrat, der neben Fachleuten aus der Exportwirtschaft und dem Bankenbereich paritätisch mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammengesetzt ist (Art. 24 SERVG). Operativ wird das Geschäft von einem Direktor geleitet. Die SERV gehört zur dezentralen Bundesverwaltung und ist dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zugeordnet.

Bei der Schaffung der SERV setzte der Bundesrat den maximalen Verpflichtungsrahmen, innerhalb dessen die SERV Versicherungs- und Garantieverpflichtungen übernehmen darf, auf CHF 12 Mrd. fest. Dessen Ausnutzung blieb seither relativ stabil und bewegte sich mit leichten Abweichungen um einen Durchschnittswert von rund 72 Prozent. Auch die befristete Einführung der Fabrikationskreditversicherung, der Bond- und der Refinanzierungsgarantie im Rahmen der Stabilisierungsmassnah-

4

men im Jahr 2009 führte bisher nicht zu einer massgeblichen Erhöhung der Ausnutzung. Seit Mitte 2007 ist allerdings zu beobachten, dass sich das von der SERV gedeckte Risiko (Exposure) gegenüber staatlichen Schuldnern stetig reduziert. Seit Einführung der Deckung von privaten Käuferrisiken hat sich das Exposure gegenüber privaten Schuldnern erhöht und die Abnahme der Deckung staatlicher Risiken kompensiert5. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die zunehmende Privatisierung und privatrechtliche Organisation von Staatsunternehmen vor allem auch im Infrastrukturbereich zurückzuführen. Sie zeigt, wie wichtig die Einführung der Versicherungsmöglichkeit des privaten Käuferrisikos war, um eine Deckungslücke zu schliessen, welche für die schweizerische Exportwirtschaft zu einer zunehmenden und starken Benachteiligung geführt hätte.

6

Eine im April 2010 abgeschlossene Evaluation durch Ernst & Young - sie berücksichtigt die Fabrikationskreditversicherung, die Bond- und die Refinanzierungsgarantie erst am Rand – attestiert der SERV einen effizienten und effektiven Vollzug ihres gesetzlichen Auftrags. Die Versicherungsdeckungen der SERV haben während den ersten drei Jahren in der Exportwirtschaft eine Bruttowertschöpfung von durchschnittlich CHF 939 Mio. im Jahr ermöglicht. Dazu kommt eine indirekte Bruttowertschöpfung in der Schweiz von CHF 1‘581 Mio., so dass die jährliche Bruttowertschöpfung total CHF 2‘520 Mio. beträgt. Die Beschäftigungswirkung beträgt im Jahresdurchschnitt direkt 5‘173 Vollzeitäquivalente und indirekt 10‘971 Vollzeitäquivalente, insgesamt also 16‘144 Vollzeitäquivalente. Dabei entfallen 82 Prozent der indirekten Beschäftigungseffekte auf kleine und mittelgrosse Unternehmen, die als Zulieferer für das versicherte Exportunternehmen tätig sind. Die Evaluation stellt fest, dass die SERV den Exportunternehmen eine bessere Bewirtschaftung der Risiken ermöglicht, die sich aus ihren Exportgeschäften ergeben. Ausserdem wird mithilfe der SERV-Deckungen der Zugang zu Ländern eröffnet oder erleichtert, die schwierig zu erschliessen sind, aber auch grosse Wachstumschan-

2 S. Internet unter der URL: http://www.oecd.org/trade/xcred/theexportcreditsarrangementtext.htm

3 Die relevanten OECD Standards sind wie folgt: OECD Recommendation of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence; OECD Recommendation on Bribery and Officially Supported Export Credits; sowie OECD Principles and Guidelines to Promote Sustainable Lending Practices in the Provision of Official Export Credits to Low Income Countries und der OECD Guidelines for Multinational Enterprises.

4 Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der SERV (SR 946.11) vom 20. März 2009.

5 Anhang: Graphik 1 Verpflichtungsrahmen und Entwicklung des Exposure

6 Ernst & Young (Mai 2010) Schlussbericht: Evaluation Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV.