Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 24 Seiten
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ditätsverbesserung von Exporteuren bei und haben sich bereits bei der Bewältigung von Krisensituationen wie der Finanz- und Wirtschaftskrise (2008/2009) und der Euro-Krise (seit 2011) bewährt.
• Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, weitere Verbesserungen vorzunehmen, die
aufgrund der mehr als sechsjährigen Erfahrung der SERV und ihrer Versicherungsnehmer als zweckdienlich erscheinen. Dazu gehören namentlich die Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen und der Abschluss von Versicherungen durch Verfügungen anstatt öffentlich-rechtlicher Verträge.
• Mit der gleichzeitigen Teilrevision der SERV-V will der Bundesrat die Anforderungen an den
schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV so gestalten, dass sie dem hohen Grad der Integration der schweizerischen Volkswirtschaft in die internationale Arbeitsteilung besser und transparenter Rechnung tragen als der bisherige Ausnahmemodus. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte durch die Erhöhung des maximalen Deckungssatzes für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern von 85 auf 95 Prozent beseitigt werden.
1.1.2 Allgemeine Bemerkungen zur SERV
Die SERV wurde auf den 1. Januar 2007 als Nachfolgeinstitution der Exportrisikogarantie (ERG) geschaffen.
Für Einzelgeschäfte bietet die SERV die Lieferanten- und Käuferkreditversicherung, die Fabrikationsrisiko-, Akkreditivbestätigungs-, Vertragsgarantie- und Beschlagnahmerisikoversicherung an. Diese Instrumente werden seit Mai 2009 durch die befristet bis Ende 2015 verfügbaren Fabrikationskreditversicherung, Bond- und Refinanzierungsgarantie ergänzt. Die Versicherung von Einzelgeschäften wird schwergewichtig von Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie genutzt; im Dienstleistungsbereich wird sie hauptsächlich von Unternehmen im Engineering-Bereich beansprucht. Zur Vereinfachung der Abwicklung einer Vielzahl von Geschäften einzelner Branchen wird die Lieferantenkreditversicherung auch als Globalversicherung angeboten. Die Globalversicherung wird derzeit von der Chemie- und Pharmabranche genutzt.
Der Tätigkeit der SERV richtet sich nach einer Reihe von geschäftspolitischen Grundsätzen (Art. 6 SERVG). Sie soll ein subsidiäres Versicherungsangebot bereitstellen, das eigenwirtschaftlich, aussenpolitisch verträglich und international konkurrenzfähig ist.
So bietet die SERV ihre Deckungen nur im nicht marktfähigen Bereich an (Grundsatz der Subsidiarität). Dadurch steht die SERV nicht in Konkurrenz zu den privaten Versicherungsanbietern, sondern ergänzt die Absicherungsmöglichkeiten für schweizerische Exporteure namentlich in schwierigen aber wichtigen Wachstumsmärkten.
Für ihre Deckungen erhebt die SERV im Einzelfall risikogerechte Prämien. Dieses Erfordernis erhält durch den Umstand zusätzliches Gewicht, dass die SERV zwar nicht gewinnorientiert arbeitet, aber dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet ist. Langfristig müssen also die Prämieneinnahmen die Entschädigungszahlungen und die operativen Kosten decken. Die SERV konnte von der ERG ein Risikokapital von rund CHF 2 Mrd. übernehmen und in den letzten Jahren weiter ausbauen. Damit hat insbesondere die ERG (1934 – 2006) einen soliden Eigenwirtschaftlichkeitsausweis erbracht, und die SERV verfügt über eine starke Eigenkapitalbasis und Risikotragfähigkeit.
Die SERV steht im Wettbewerb namentlich mit den Exportrisikoversicherungen anderer Staaten; sie hat ihr Angebot deshalb international wettbewerbsfähig auszugestalten. Die Mindestprämien werden ferner im Rahmen des Arrangements der OECD über staatlich unterstützte Exportkredite (OECD-