Bericht BG
Vernehmlassung 2013/39: Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: M122-0129
2. Abstimmung mit der Tourismuspolitik des Bundes
Als Folge der Annahme der neuen Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen werden sich die Rahmenbedingungen für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung in den davon betroffenen Regionen verändern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Hauptverantwortung für begleitende Massnahmen, die es im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zu treffen gilt, aufgrund der Thematik und der Zuständigkeiten bei den betroffenen Kantonen und Gemeinden liegt. Diese können via aktive Baulandpolitik, raumplanerischen Massnahmen oder neue Lösungsansätze zur Finanzierung des Tourismus auf lokaler respektive kantonaler Ebene aktiv werden.
Analysen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeigen auch, dass die Annahme der Zweitwohnungsinitiative keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf bei den tourismuspolitischen Förderinstrumenten des Bundes erfordert. Die aktuelle Unsicherheit bezüglich der finalen Ausgestaltung der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen führt jedoch in der Tendenz dazu, dass Investitionen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und daher tendenziell zurückgestellt werden. Damit ist die Gefahr eines Investitionsstaus verbunden. Der Tourismuswirtschaft steht ein herausfordernder Anpassungsprozess an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen bevor. Dieser dürfte in der Transformationsphase zu einem beschleunigten Strukturwandel im Tourismus führen. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass die Finanzierungslücke in der Ferien-Hotellerie an Relevanz gewinnen wird. Damit dürfte die Realisierung von Hotelumbau- und -neubauprojekten in Zukunft erschwert werden, verbunden mit entsprechenden Sekundärwirkungen auf die gesamte touristische Wertschöpfungskette.
Auf der Basis dieser Prüfarbeiten schlägt der Bundesrat im Rahmen des Berichts Schweizer Tourismus und künftige Tourismusstrategie ein tourismuspolitisches Massnahmenpaket vor. Mit der Optimierung der Beherbergungsförderung soll zum einen deren Wirkung optimiert werden, zum andern werden Anpassungen aufgrund der Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative vorgeschlagen, wobei insbesondere die Vergrösserung des finanziellen Spielraums der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH von grosser Bedeutung ist.
Mit einem - auf den bestehenden Förderinstrumenten Neue Regionalpolitik NRP und Innotour aufbauenden - Impulsprogramm 2016 - 2019 soll zum andern der aufgrund der Zweitwohnungsinitiative beschleunigte Strukturwandel in der Tourismuswirtschaft während einer Übergangsphase verstärkt begleitet und abgefedert werden. Gleichzeitig sollen damit die sich aufgrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative bietenden Chancen, neue Wachstumsmodelle im Tourismus anzustreben, genutzt werden.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wird umgehend mit der Umsetzung des vorgeschlagenen tourismuspolitischen Massnahmenpakets beginnen. Die Optimierung der Beherbergungsförderung kann vom WBF sofort an die Hand genommen werden. Auch die Detailkonzipierung des Impulsprogramms 2016 - 2016 kann vom WBF umgehend angegangen werden. Dieses soll dem Parlament im Jahr 2015 im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2016 - 2019 vorgelegt werden. Die Umsetzung des vorgeschlagenen tourismuspolitischen Massnahmenpakets erfolgt unter Einbezug der Kantone, im Rahmen der regelmässigen Zusammenarbeit mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren VDK, sowie in Abstimmung zum laufenden Prozess für ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative.
II. Besonderer Teil
Vorbemerkungen
Nachstehend werden nur jene Bestimmungen erläutert, die nicht aus sich heraus verständlich sind. Die Erläuterungen beschränken sich zudem auf das, was nötig ist, um die vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen der Vernehmlassung beurteilen zu können.