Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 22 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens
Die FDP lehnt die Bestimmung ab, wonach ein Finanzinstitut mit Lokalkundschaft in der Schweiz ansässige US-Personen in Bezug auf die Eröffnung oder Beibehaltung von Konten nicht diskriminieren darf (Bst. A.1.j). Die Gewerbefreiheit sei ein hohes Gut, und es solle jedem Institut selber überlassen sein, mit wem es Geschäftsbeziehungen führen will und mit wem nicht.
Für den Fall, dass professional trust companies unter die Definition „Investment-
Unternehmen“ fallen (vgl. Stellungnahme des SATC zu Artikel 2), vertritt die SATC die Meinung, dass sie wie schweizerische Anlageberater zu behandeln seien.
In Bezug auf die Definition der schweizerischen Anlageberater in Bst. A.2. vertritt die SFA die Auffassung, dass unter die Gegenausnahme in der Klammer nicht nur die qualifizierten Kollektivanlagenvehikel, sondern zumindest auch die strenger regulierten, voll unterstellten teilnehmenden Finanzinstitute fallen müssen. Beide Arten von Finanzinstituten registrieren sich beim IRS und beziehen eine FATCA-Kennnummer (Global Intermediary Identification Number, GIIN).
5.1.2. Weitere Bemerkungen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehme-
rinnen und -teilnehmer
a) Das BGer bedauert, dass die Beschwerde an das BGer ausgeschlossen ist. Die Rege-
lung, wie sie für das Amtshilfeverfahren nach dem Steueramtshilfegesetz (StAhiG; SR 672.5) Geltung habe, führe nicht zu relevanten Verfahrensverzögerungen. Sie ermögliche aber die Überprüfung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung durch das BGer, und zwar sowohl auf Begehren der betroffenen Privatpersonen als auch der zuständigen Behörde hin.
b) FDK, AG, BE, BL, FR, GE, GL, NE, OW, SO, SH, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, EVP,FDP,
SBVg, economiesuisse, FER, KV Schweiz, SFA und SIX Group halten fest, dass die USA FATCA ohnehin anwenden werden und den schweizerischen Finanzinstituten nichts anderes übrig bleibt als mitzumachen, sofern sie auf dem amerikanischen Markt tätig sein wollen.
c) FDK, GE, GL, NE, TI, VD, VS und ZH sehen einen Vorteil des Abkommens darin, dass
die USA nun gezwungen sind, das blockierte DBA zu ratifizieren, das Gruppenanfragen vorsieht.
d) SwissHoldings, Treuhand-Kammer und VSV halten die deutsche Übersetzung des Ab-
kommens teils für unpräzise und unvollständig. Für den VSV stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, englische Begriffe, die in Englisch definiert werden, überhaupt zu übersetzen.
e) Die FDP fragt nach dem Stand der Verhandlungen der USA mit Konkurrenzfinanzplätzen
wie Singapur oder Hongkong und ob damit zu rechnen sei, dass China und Singapur ein solches Abkommen unterzeichnen. Falls nein, stelle sich die Frage, worin der Unterschied dieser Staaten zur Schweiz bestehe, dass sie auf ein Abkommen verzichten könnten.
f) Die FDP betont, dass die Schweiz nicht gezwungen sei, das FATCA-Abkommen zu ratifi-
zieren. Deshalb stelle sich die Frage, ob das FATCA-Abkommen der Schweiz so gewichtige Verbesserungen bringt, dass eine Zustimmung vorteilhaft ist oder nicht. Der FDP sei es ein grosses Anliegen, dass in der Botschaft noch einmal anhand von Beispielen aufgezeigt werde, was das FATCA-Abkommen bedeutet und wo genau die Vorteile für Banken und Vorsorgeeinrichtungen und weitere Finanzintermediäre liegen. Auch über die er-