Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 22 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens
q) Für den Fall der Nichtratifikation des FATCA-Abkommens will die SATC wissen, mit wel-
chen Sanktionen die Schweizer Finanzinstitute zu rechnen haben, wenn sie sich beim IRS registrieren und Informationen übermitteln, und ob die Finanzinstitute zum Zweck der Registrierung beim IRS eine Bewilligung nach Art. 271 des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) erhalten.
r) Die GLP erwartet vom Bundesrat, dass dieser eine Ausdehnung der den USA unter
FATCA gemachten Zugeständnisse auf andere Staaten verhindert. Eine Ausdehnung wäre nur akzeptabel, wenn FATCA internationaler Standard werden würde.
s) Die SP verlangt vom Bundesrat, zusammen mit der Botschaft zu FATCA darzulegen, wie
die Schweiz mit der EU sowie im Rahmen der OECD einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mitgestalten kann. Eine alleinige und einseitige Sonderlösung für die USA sei keine gangbare Lösung.
t) Auch für FDK, FR, GL, SH, SO, VS, ZG stellt sich zunehmend die Frage nach der
schweizerischen Politik zum Informationsaustausch. Es seien im Rahmen von Art. 26 des OECD-Musterabkommens mögliche alternative Formen zu prüfen. Der automatische Informationsaustausch lasse sich mit dem geltenden OECD-Standard jedenfalls nicht begründen.
u) KV Schweiz versteht die „erzwungene“ Zustimmung zum FATCA-Abkommen auch als
Signal an den Bundesrat, die Weissgeldstrategie so rasch als möglich voranzutreiben, um damit eigenständig handlungsfähig zu werden.
v) VD rechnet mit einer Zunahme von ausländischen Auskunftsersuchen und hält eine ent-
sprechende Vorbereitung der Schweiz auf diese Anfragen für notwendig.
w) TG bemängelt, dass das Bankgeheimnis zunehmend nur gegenüber dem inländischen
Fiskus hochgehalten werde.
5.2. Memorandum of Understanding
Die SBVg geht davon aus, dass in der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen aufkommen werden, die sich aus dem teilweise grossen Spielraum bei der Auslegung des FATCA-
Abkommens (und der Regeln der anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-
Finanzministeriums) ergeben. Es sei deshalb unerlässlich, bereits heute bestehende Auslegungsfragen im MoU aufzugreifen.
Die SIX Group hält fest, dass anlässlich der Verhandlungen noch nicht alle für die SIX-Gruppengesellschaften erforderlichen Ausnahmen vereinbart werden konnten. Sie ersucht um Lösung der bekannten Probleme im Rahmen des MoU.
Für die VSKB sind die beiden FATCA-Modelle unter sich und verglichen mit den Final Regulations widersprüchlich. Das FATCA-Abkommen verstärke die Rechtsunsicherheit und erschwere den Schweizer Finanzinstituten die Implementierung von FATCA, statt diese zu vereinfachen. Sie ersucht das EFD um baldige weitere Präzisierung des FATCA-Abkommens. So könne auch eine spätere diskretionäre Interpretation der USA verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Es sei zudem sicherzustellen, dass Modell-2-Banken gegenüber Modell-1-Banken nicht benachteiligt werden.