Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 22 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens

leichterten Sorgfaltspflichten möchte die FDP illustrierende Beispiele und kritisiert, dass der Erläuternde Bericht diesbezüglich nicht informativer ausgefallen ist.

g) Um grössere Rechtssicherheit und stabilere Rahmenbedingungen für die Branche zu

schaffen, regt die SBVg den behördlichen Erlass von Wegleitungen betreffend die Umsetzung des FATCA-Abkommens an. Dies hätten andere Länder mit einem FATCA-Abkommen bereits getan oder würden es noch tun. Sollte die Schweiz davon absehen, würde sie gegenüber diesen Ländern einen erheblichen (regulatorischen) Wettbewerbsnachteil erleiden.

h) Eine ergänzende Massnahme zum Erlass einer Wegleitung ist für die SBVg die Einberu-

fung einer Expertenkommission, bestehend aus Mitgliedern der zuständigen Behörden und der Finanzindustrie. Die SBVg regt in Anlehnung an Artikel 14 des FATCA-

Abkommens die Etablierung eines ständigen zwischenbehördlichen Gremiums zur Klärung von Auslegungsfragen an und will die Absicht dazu im MoU festgehalten haben.

i) SZ hält fest, dass das geltende schweizerische Recht nur den Weg über das Modell 2

zulässt. Dieses Modell führe über die Gruppenanfragen de facto zu einem automatischen Informationsaustausch, auch wenn für die Datenübermittlung eine Zustimmungserklärung des Bankkunden eingeholt werden müsse. Es sei am Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu beurteilen, ob das in Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt sei.

j) Der SGB fordert einen Übergang auf Modell 1, sobald die Schweiz das Bankgeheimnis

für unversteuerte Gelder auch auf rechtlicher Ebene abgeschafft hat.

k) VD bedauert, dass das FATCA-Abkommen keine Entschädigung für die Dienstleistungen

(insbesondere die Erhebung der Quellensteuer) vorsieht, die für die USA erbracht werden. Dieser Ansatz sollte bei weiteren Verhandlungen in Betracht gezogen werden.

l) Der Inhalt des FFI-Vertrags zwischen Finanzinstitut und IRS soll nach dem Wunsch der

SIX Group stringent auf das bestehende Regelwerk der USA, des FATCA-Abkommens und des FATCA-Gesetzes verweisen. Redundanzen führten zu Rechtsunsicherheit und Umsetzungsschwierigkeiten.

m) Für die ASO könnte FATCA eine Lösung für die Probleme sein, denen in den USA le-

bende Schweizerinnen und Schweizer begegnen, wenn sie in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen oder erhalten wollen.

n) Die ASO plädiert für angemessene und bezahlbare Kontoführungsgebühren. FATCA dür-

fe für die Banken nicht ein Vorwand sein, die Gebühren zu erhöhen.

o) FDP und BDP werden sich für eine rasche Behandlung der FATCA-Vorlage im Parlament

einsetzen. Die FDP wird die Behandlung im Juni 2013 in beiden Räten unterstützen.

Nach BDP, CVP und FDP muss eine fristgerechte Umsetzung von FATCA per 1. Januar 2014 möglich sein. Sonst seien die schweizerischen Finanzinstitute gezwungen, FATCA ohne Erleichterungen umzusetzen, was eine Benachteiligung gegenüber der ausländischen Konkurrenz bedeuten würde. Dies sei unbedingt zu vermeiden.

p) SFA, Treuhand-Kammer und VSKB weisen darauf hin, dass der IRS das Online-Portal

für die Registrierung der FFIs am 15. Juli 2013 öffnet. Eine Registrierung nach dem 25. Oktober 2013 sei zwar möglich, aber der IRS garantiere diesfalls nicht, dass die Finanzintermediäre bis 1. Januar 2014 ihre Global Intermediary Identification Number (GIIN) bekommen. Eine Registrierung sei ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Die Referendumsfrist eingerechnet, werde es mit dem Registrierungsfenster sehr knapp.