Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten
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Die CVP will, dass die Arbeitsbereiche der Zivis genau festgelegt werden. Sie dürften
keinen Lehrermangel beheben, sondern stünden als zusätzliche Assistenzhilfe zur Verfügung. Diese Differenzierung müsse konsequent durchgesetzt werden. Dies auch aus Qualitätsgründen (CURAVIVA).
GPS, SPS, EKKJ, EMK, GSoA, CIVIVA, SCI, KMS, CNSI und VPOD machen geltend,
dass der Einsatz von Zivis in Schulen arbeitsmarktneutral erfolgen müsse (Art. 6 ZDG). Zivis sollten daher lediglich eine unterstützende Hilfskraft bleiben. Sie dürften nicht anstelle von regulärem Personal angestellt werden oder zu Lohnreduktionen Anlass geben.
Nach Ansicht des SZSV dürfe es nicht sein, dass Lehrer als Zivis in ihrem gelernten
Beruf ihre Dienstpflicht erfüllen könnten. Zivis dürften auch nicht beim eigenen
Arbeitgeber ihren Dienst leisten. Die Einsätze im schulischen Umfeld seien klar zu präzisieren. Wenn zum Beispiel für Pausenaufsicht Erwerbsersatz-Gelder eingesetzt würden, sei dies eine Rechtsungleichheit.
VSK merkt an, dass die Unterstützung der Schulen mehrheitlich durch den Mangel an
Lehrpersonen begründet sei. Dies sei eine konjunkturelle Entwicklung, die sich einfach auch in einen Überschuss entwickle. Die Konkurrenzierung des Arbeitsmarktes sei zu berücksichtigen. Das Engagement der Zivis in Schulen könne sich bereits werbewirksam auf die Schüler auswirken, was sich für die Armee nachteilig auswirken könne.
Der VPOD hält fest, dass Zivis niemals alleine mit einer Klasse sein dürften. Die
Aufgabenfelder müssten geklärt, angemessen und qualifikationsentsprechend sein.
NW geht davon aus, dass Lehrpersonen ihren Zivildiensteinsatz nicht in ihrem eigenen
beruflichen Umfeld absolvieren könnten und daher für die in Frage kommenden Einsätze nur noch nicht hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe. Der Einsatz von pädagogisch ungenügend ausgebildeten Zivis müsse im sensiblen Bildungsumfeld, wo Lehrpersonen für die Kinder oft auch Vorbilder und Vertrauenspersonen seien,
ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz müsse direkt im Gesetz griffig und
unzweideutig festgelegt werden. Einsatzmöglichkeiten bestünden hingegen in den Bereichen Mittagstisch und Hausdienst, bei der Pausenaufsicht oder in der
Aufgabenhilfe.
Gegen die Einführung eines neuen Tätigkeitsbereichs Schulwesen wird geltend gemacht:
SZ befürchtet, dass der Koordinations- und Besprechungsaufwand erheblich steigen
würde und letztlich nicht eine Entlastung sondern eine Zusatzbelastung für die
Lehrpersonen entstehen würde. Bereits heute seien oftmals zu viele Personen und Fachkräfte im Schulzimmer anwesend.
SO und AI stellen in Frage, ob Zivis im Bereich des Schulwesens, wo die berufliche
Qualifikation und die Erfahrung eine bedeutende Rolle spielen würden, einen
wesentlichen Mehrwert beitragen könnten und ob eine genügende Nachfrage bestehe. Eine künstliche Aufstockung des Lehrpersonalangebots mit Hilfe von Zivis erscheine konjunkturpolitisch respektive ordnungspolitisch heikel. Nach Ansicht von SO stehe nichts im erläuternden Bericht, dass die Zivis in Ausbildungskursen vorbereitet würden. Hinsichtlich der Frage der Gleichwertigkeit mit dem Militärdienst (Art. 5 ZDG) sei zu prüfen, ob man diesen zusätzlichen Tätigkeitsbereich überhaupt einführen wolle und dürfe.
VD, VS und JU sehen eine Inkohärenz zwischen bestimmten, im erläuternden Bericht
genannten möglichen Aufgaben mit dem Ziel der Unterstützung der schulischen Bildung und Erziehung gemäss Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe e ZDG. Dies, weil diese Aufgaben (Begleitung von Schulprojekten, Assistenz für die Lehrpersonen) spezifischer
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