Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten

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Auch die EMK, GSoA und KMS möchten eine Öffnung des Zivildienstes für Frauen,

Militärdienstuntaugliche und ausländische Staatsangehörige.

Der Gewerbeverband und AWM halten fest, dass der notwendige Bestand an

Armeeangehörigen durch Zivis nicht gefährdet werden dürfe. Der die Dauer des Zivildienstes im Verhältnis zur Dauer des Militärdienstes festlegende Faktor sei tendenziell zu erhöhen (Gewerbeverband, AWM, GIARDINO). Zivis dürften betreffend Entschädigungen nicht besser gestellt werden als Rekruten, auch wenn sie einen Teil ihrer Leistungen erst nach dem Studienabschluss absolvierten (FDP, Gewerbeverband). Hier lehnen AWM und

GIARDINO allfällige Sonderregelungen ausdrücklich ab.

Nach Ansicht der EMK sollten die Zulassungszahlen keine Rolle spielen als Argument für oder gegen die Ausgestaltung des ZDG. Der Zugang müsse für alle in gleicher Weise

möglich sein und nicht zahlenmässig eingeschränkt werden. Der Tatbeweis sei regulativ genug. Eine Dauer von 120 % der Wehrdienstzeit wäre ausreichend. Diese Reduktion der Dienstzeit würde eine Öffnung des Zivildienstes auf freiwilliger Basis für Ausländer,

Militärdienstuntaugliche und Frauen leichter möglich machen.

Nach Ansicht der GSZ solle der Zivildienst attraktiver werden, allen in der Schweiz lebenden Menschen offen stehen und ohne Hindernisse allen denen frei zugänglich sein, die sich sinnvoll für die Gesellschaft einbringen wollten. Zwar sei im erläuternden Bericht überall davon die Rede, dass die anstehende Revision nicht dem Ziel diene, die Anzahl

Zulassungen oder die Attraktivität des Zivildienstes weiter zu reduzieren. Dennoch würden darin Argumente geäussert, die eine Bewertung bezüglich der Erhöhung/Senkung der Attraktivität des Zivildienstes zuliessen, was als scheinheilig und respektlos empfunden und abgelehnt werde. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen müssten auch Teilzeiteinsätze möglich sein.

Dis GSoA sieht in der Revision eine verpasste Chance für die Förderung eines zivilen Engagements, weil sie insgesamt die Ungleichbehandlung des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst zementiere. Diese Ungleichbehandlung erfolge ab der ersten Stunde, indem bei den obligatorischen Orientierungstagen, deren Organisation der Armee obliegt, mangelhaft und negativ über den Zivildienst informiert werde. Sie fordert eine Senkung und Anpassung der Dauer des Zivildienstes an den Militärdienst. Die Handhabung der Erfüllung der

Dienstpflicht solle bei Zivil- und Militärdienstleistenden gleich erfolgen. In der Praxis

absolviere ein Grossteil der Militärdienstleistenden nicht alle Diensttage, bei den Zivis werde die Erfüllung der Dienstpflicht akribisch genau überprüft.

Das CNSI fordert eine Weiterentwicklung des Zivildienstes zu einer glaubwürdigen

Alternative zum Militärdienst in der Friedensförderung.

GSsA hält die Rekrutierung für die Zivis nicht für zufriedenstellend, weshalb mit jeder

Revision eine Verbesserung des Zugangsrechts zum zivilen Ersatzdienst angestrebt werden solle. Der mit der Verordnung geschaffene Durchdiener solle im ZDG festgehalten werden. Das System des Erwerbsersatzes sei zu überdenken; auch während der Rekrutenschule oder der ersten Phase des Zivildienstes solle der Erwerbsersatz mindestens das

Existenzminimum decken.

Das CNSI lehnt eine Erhöhung der Abgaben der Einsatzbetriebe ab, weil sie kleinere

Institutionen entmutige.

Senesuisse begrüsst die vorgeschlagene Revision grundsätzlich und beantragt gestützt auf die steigende Zahl an einsatzbereiten Zivis zusätzlich Verbesserungen bei der Anerkennung von Heimen als Einsatzbetrieb. Sämtliche Alters- und Pflegeheime der Schweiz, auch solche mit privatrechtlichem Hintergrund, sollten als gemeinnützig tätige Institution anerkannt werden. Die Anwesenheit von Zivis könne nicht das entsprechend ausgebildete Personal

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