Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten

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Kompetenzen bedürften, welche die Zivis grundsätzlich nicht hätten, da das System des Zivildienstes in Artikel 4a Buchstabe d ZDG ihrer Ansicht nach ausschliesse, dass Zivis ihren Einsatz in ihren berufsspezifischen Bereichen leisten.

 Die Zivis dürften keine Lehrer ersetzen. Der Einsatz von Zivis im Bereich des

Schulwesens dürfe nicht als neuer Tätigkeitsbereich im Gesetz erscheinen (FDP).

 Die SVP zweifelt daran, dass Schulen auf Einsätze von Zivis angewiesen seien; vielmehr

sei offensichtlich, dass krampfhaft nach neuen Einsatzbetrieben gesucht werde, um die zunehmende Zahl der Zivis zu beschäftigen. Sie befürchtet, dass Zivis in der Praxis dennoch als Lehrer eingesetzt würden, obwohl der ergänzende Bericht dies

grundsätzlich ausschliesse.

 Pro Militia lehnt die Ausweitung der Tätigkeitsfelder auf den Bereich schulische Bildung

und Erziehung strikte ab. Die Schule sei nicht für den Zivildienst da.

 CP ist der Ansicht, dass diese Tätigkeit zu weit davon entfernt sei, was als Ersatzdienst

zum Militärdienst verstanden werden könne.

4.2 Landwirtschaft (Art. 4 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2bis ZDG)

17 Vernehmlassungsteilnehmer/Vernehmlassungsteilnehmerinnen (LU, OW, NW, FR, BS, BL, TI, VD, VS, JU, CVP, FDP, GPS, SAB, EMK, CP und CSNI) haben sich zustimmend zu den Änderungen geäussert.

LU begrüsst die Ausdehnung des bisherigen Tätigkeitsbereichs Forstwesen auf die Bereiche Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege und Wald.

OW unterstützt die Erweiterung des Einsatzspektrums auf Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Anlage und Pflege von ökologischen Ausgleichsflächen und auf die

Forstwirtschaft.

NW erachtet den Einbezug der Sömmerungsgebiete als sinnvoll.

FR begrüsst die Beibehaltung der Landwirtschaft als Tätigkeitsbereich und die Anpassung an die Agrarpolitik 2014-2017 sowie den Wegfall des Kriteriums der Bedürftigkeit. Der Begriff «réserves naturelles» sei durch «ressources naturelles» der Terminologie der

Bundesverfassung anzupassen.

FR und BS erachten die Anpassung an den Systemwechsel im Landwirtschaftsrecht als zweckmässig und sinnvoll, BL ebenfalls als sinnvoll und als klar.

VD, VS und JU wünschen eine weitere Interpretation des Tätigkeitsbereichs «Wald». Die im erläuternden Bericht genannten Einsatzmöglichkeiten könnten gefährlich sein, weshalb sie mit Zurückhaltung vorgeschlagen und unter qualifizierter Betreuung geleistet werden sollten, um Unfälle zu vermeiden. Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten und der Einsatzbetriebe verschaffe den Landwirten, die heute Mangel leiden, Zugang zu Arbeitskräften, besonders für die Alpgebiete, die Bekämpfung von Sträuchern und Neophyten und die Bewirtschaftung von Hecken.

Für die CVP ist die Anpassung an das Landwirtschaftsrecht offensichtlich und kreiert keine neuen Probleme.

Die FDP begrüsst die Anpassung, die den Rahmen der erlaubten Einsätze definiere.

Die GPS begrüsst die Anpassung von möglichen Landwirtschaftseinsätzen, die zur Stärkung der Attraktivität von Einsätzen in diesem Bereich beitragen würden.

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