Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten

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Die CVP ist der Ansicht, dass der Zivildienst für die Volkswirtschaft einen Mehrwert

darstellen kann, wenn der Zivi die Erfahrungen und das Gelernte in die Privatwirtschaft übertragen kann. Dies werde durch eine verbesserte Ausbildung erreicht. Es sei wichtig,

dass die Ausbildung von der Privatwirtschaft anerkannt werde. Deshalb solle die Ausbildung qualitativ hochstehend und zielorientiert durchgeführt sowie mit einem Zertifikat

abgeschlossen werden.

Die EVP gibt zu bedenken, dass es ein grundsätzlicher Wesenszug des Zivildienstes sei, dass die Dienstleistenden in der Regel keine spezifischen Kompetenzen mitbringen. Der Dienst stehe im Vordergrund, eine Professionalisierung sei nicht das Ziel. Dies sei auch unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsmarktneutralität wichtig. Entscheidend für die Qualität und Effizienz der Einsätze seien weniger fachliche, sondern vielmehr persönliche

Kompetenzen, z. B. Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft, die sich kaum vermitteln liessen. Ausserdem seien die Kosten im Auge zu behalten.

Die FDP merkt an, dass die Instruktion gleich fordernd und stimulierend wie die Ausbildung in der Armee sein müsse. Eine qualitative Ausbildung sei von Vorteil für die Einsatzbetriebe.

Für die SPS kann mit der Intensivierung der Ausbildung der Nutzen der Einsätze erhöht und die Qualität und Effizienz der Einsätze verbessert werden, wovon die Einsatzbetriebe, die Zivis und die Gesellschaft als Ganzes profitieren. Auch die geplanten systematischen

Evaluationen zwecks Qualitätssicherung werden begrüsst. Dies gehe nur, wenn die

Vollzugsstelle ein eigenes Ausbildungszentrum betreibe und der Bund die Kosten trage.

Gemäss Gewerbeverband und AWM müssen alle Zivis aus Effizienzgründen entsprechend ausgebildet sein, insbesondere in einer verbesserten Grundausbildung.

Die GSZ, GSoA, CIVIVA, CSI und KMS halten es für generell wünschenswert, wenn Zivis, die einen Ausbildungskurs und einen entsprechenden Einsatz absolviert haben, ihre

Erfahrungen punkto praktischer Umsetzung, Sinn und Praxistauglichkeit des Gelernten rückmelden können und sich so die Ausbildungskurse weiter den effektiven Bedürfnissen eines Pflichtenheftes annähern.

Gemäss CURAVIVA tragen die Ausbildungskurse zur Qualitätssicherung bei. Die Abgabe einer Kursbestätigung sei sinnvoll, denn sie stelle einen Beitrag zur Dokumentation der individuellen Bildungsleistungen dar.

Das CNSI begrüsst das Kursobligatorium sowie die längere Ausbildung und fordert weitere Inhalte wie die gewaltfreie Konfliktlösung.

5 Stellungnahmen zu weiteren Artikeln im Gesetzesentwurf und dessen Erläuterungen

Art. 3a Abs. 1 Bst. e ZDG (Ziele)

ZG und NE beantragen die Präzisierung der Begriffe «schulische Bildung und Erziehung» in Gesetz und Bericht.

VD, VS und JU machen geltend, dass die Tätigkeit nicht im eigentlichen Gebiet des

Unterrichts, sondern höchstens in den verschiedenen Betreuungsaufgaben stattfinden soll.

Art. 4 Abs. 1bis ZDG (Tätigkeitsbereiche)

CVP, EVP, SPS, Arbeitgeberverband und CNSI unterstützen die Möglichkeit zur

Erschliessung weiterer Tätigkeitsbereiche. Die CVP hält dazu fest, dass genaue Abklärung und Pilotversuche zur Identifikation des Nutzens erforderlich seien. Die Tätigkeitsbereiche müssten laufend überprüft werden.

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