Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
5.1 Zu revidierende Artikel des Militärstrafgesetzes (MStG, SR 321.0)
Art. 81 bis 84 MStG
Die GSsA hält die Änderung für nicht akzeptabel. Der Wegfall der unterschiedlichen
Behandlung zwischen den Artikeln 81 und 82 MStG werde begrüsst. Hingegen sei die
Einführung einer neuen Strafbestimmung gegen Zivildienstkandidaten nicht gerechtfertigt. Dies sei eine – wenn auch minime – Kriminalisierung der Gewissensgründe. Die gewählte Lösung bedrohe jede Person, die den Militärdienst nicht antrete, obwohl sie ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst gestellt hat, mit Busse. Diese Bestimmung widerspreche Artikel 16 ZDG, wonach jederzeit ein Gesuch eingereicht werden kann. Ein derartiges Gesuch sei jedoch an sich nicht strafbar.
012/2012/00496 \ COO.2101.112.2.1045677 24/24