Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten

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 Die CVP hält fest, es sei darauf zu achten, dass der Zivildienst durch die zusätzlichen

Informationen nicht attraktiver erscheine und sich noch mehr Militärdienstpflichtige dem Militärdienst entziehen würden (CVP).

 Die EVP ist der Ansicht, dass mit dem Einführungstag vor der Zulassung nur

Zivildienstwillige zugelassen würden, die über ihre Rechte und Pflichten informiert seien und die wüssten, was sie erwartet.

 Gemäss Gewerbeverband und AWM dürfe weiterhin nur zum Zivildienst zugelassen

werden, wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Eine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst komme nicht in Frage.

 CIVIVA, GSoA, SCI und KMS sind der Ansicht, der Einführungskurs vor der Zulassung

mache Sinn, weil so nur Zivis zugelassen würden, die über ihre Rechte und Pflichten informiert seien.

 GSsA fordert, dass die Einführungstage häufig genug stattfinden. Sie müssten

unparteiisch und objektiv sein.

CNSI lehnt den Einführungstag vor der Zulassung ab, da dieser ein Hindernis zur

Entmutigung von Gesuchstellern darstelle. Er habe zudem Strafcharakter, da der Tag nicht als Diensttag angerechnet werde. Die Einführung solle statt dessen in den Orientierungstag der Armee integriert werden.

Art. 16 und 17 Abs. 1bis ZDG Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und Wirkung der Gesuchstellung

NE, Gewerbeverband, AWM, Pro Militia und CNSI begrüssen die Aufhebung von Artikel 16 Absatz 1.

Hingegen fordern EVP, GPS, SPS, EMK, GSZ, CIVIVA, GSoA, SCI und KMS, es müsse weiter eine Möglichkeit geben, direkt in den Zivildienst zu wechseln, ohne die militärische Rekrutierung zu besuchen. Wer aus Gewissensgründen konsequent nicht an der Armee beteiligt sein wolle, müsse die Möglichkeit eines zivilen Ersatzes auch bei der

Tauglichkeitsprüfung haben, wofür sich der Einführungstag anbiete.

VD, VS, NE und JU halten eine Änderung des Artikels 16 ZDG für verfrüht, da die

Behandlung der Parlamentarischen Initiative Engelberger vom 16. September 2010, welche die Aufhebung des heutigen Absatzes 2 verlangt, bis zur Veröffentlichung des dritten

Berichts über die Auswirkungen des Tatbeweises Mitte 2014 suspendiert sei. Die Möglichkeit jederzeit ein Zulassungsgesuch zum Zivildienst einzureichen, könne gemäss ihren

Militärverwaltungen zu Missbräuchen führen, weil es den Abgang von Militärdienstpflichtigen zum Zivildienst nach einer vom Militär angebotenen Ausbildung ermögliche.

Die FDP will, dass ein Gesuch um Zulassung nur ein einziges Mal anlässlich des

Rekrutierungstages gestellt werden darf.

Art. 17a ZDG Einführungstag

UR, GL, SO und TG sehen im Einführungstag eher einen «Informationstag», und die Frist zur Teilnahme sollte acht Wochen statt drei Monate betragen.

SPS, EMK, GSZ, GSoA, CIVIVA, SCI und KMS schlagen vor, dass die Tauglichkeitsprüfung anlässlich des Einführungstages stattfindet. Dies in Übereinstimmung mit dem Anliegen, den Artikel 16 Absatz 1 ZDG und damit die Möglichkeit, direkt in den Zivildienst zu wechseln, ohne die militärische Rekrutierung zu besuchen, beizubehalten.

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