Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/92: Revision des Zivildienstgesetzes (Zivildienstgesetz, ZDG) · 24 Seiten

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Art. 18 ZDG Zulassung

UR, GL, SO, AI, SG, GR, TI, TG, RK MZF und VSK wollen weiterhin eine aktive Bestätigung des Gesuchs.

LU, SPS, CNSI und GSsA befürworten den Wegfall der aktiven Bestätigung, bzw. die Möglichkeit des Rückzugs des Gesuchs. Die SPS sieht in der aktiven Bestätigung eine überflüssige bürokratische Hürde, auf die zu verzichten sei. Der Staat habe wichtigere Aufgaben, als auf Gesetzesstufe administrative Leerläufe vorzuschreiben. Die GSsA wünscht eine Präzisierung der Frist von zwei Wochen im Gesetz.

GL, UR, SO, SG, GR, TG und RK MZF erscheint der bis anhin geltende Titel des Artikels «Entscheid» geeigneter als der vorgeschlagene «Zulassung».

Art. 18b ZDG Teilnahme am Einführungstag und Zulassung während einer Militärdienstleistung

UR, GL, SO, AI, SG, GR, TG und RK MZF beantragen die Ergänzung von Absatz 2, dass der Entscheid über die Zulassung zum Zivildienst sofort dem Kommandanten zur

Kenntnisnahme unterbreitet wird.

4.7 Art. 19 ZDG Vorbereitung der Einsätze, insbesondere neu Einsicht in hängige Strafverfahren ohne Einverständnis des Zivis zur Vorbereitung der Einsätze (Abs. 4)

Art. 19 Abs. 2 ZDG

SG und CURAVIVA begrüssen, dass die Eignungsabklärung eines Zivis neu durch den Einsatzbetrieb erfolgen soll.

Pro Militia begrüsst die Prüfung der Einsatzeignung.

Art. 19 Abs. 4 ZDG

8 Vernehmlassungsteilnehmer/Vernehmlassungsteilnehmerinnen (BE, VD, VS, NE, JU, CVP, KMS und CURAVIVA) erklären sich mit der Neuregelung von Artikel 19 Absatz 4 einverstanden.

8 Vernehmlassungsteilnehmer/Vernehmlassungsteilnehmerinnen (EVP,

Arbeitgeberverband, EKKJ, EMK, GSoA, CIVIVA, SCI und CNSI) lehnen eine Einsicht in Strafregisterdaten ohne Einverständnis des Zivis aus Datenschutzgründen ab.

Die zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer/Vernehmlassungsteilnehmerinnen halten folgende Argumente und Vorbehalte fest:

 BE begrüsst die Regelungen in Artikel 19 Absatz 3 bis 8 ZDG gerade im sensiblen

Bereich von Einsätzen im Bildungsbereich und verlangt die routinemässige Prüfung des Strafregisterauszugs vor einem Einsatz in einer Schule.

 VD, VS und JU begrüssen die Möglichkeit der Einsichtnahme namentlich unter dem

Gesichtspunkt des Schutzes Minderjähriger.

 Die CVP hält die Regelung für wichtig, da die Zivis in vielen verschiedenen, zum Teil

heiklen Bereichen wie der Betreuung von Kindern arbeiten. Eine standardisierte Abklärung zu hängigen Strafverfahren müsse jedoch vermieden werden.

 Die KMS hält das Risikopotential bei Zivis im Vergleich zu Militärdienstleistenden für

geringer, da den Zivis keine Waffen in die Hände gegeben würden. Eine Einsicht der

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