Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 25 Seiten

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2 Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 1. September 2014 eröffnet und endete am 2. Dezember 2014.

Das Anhörungsverfahren wurde elektronisch durchgeführt. Alle Dokumente wurden auf der Internetseite der Bundeskanzlei veröffentlicht.

Direkt begrüsst wurden alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein, sechs Dachverbände und 76 Organisationen der Schweizer Industrie. Die Liste der Adressaten ist im Anhang 2 aufgeführt. Insgesamt sind 59 Stellungnahmen eingegangen. Die Liste der Anhörungsteilnehmer (inkl. Abkürzungen) ist aus Anhang 1 ersichtlich.

Untenstehende Tabelle zeigt eine Statistik zur Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen.

Kategorie Begrüsst Stellungnahmen spontane Total Begrüsste Stellungnahmen Stellungnahmen

Kantone und Fürstentum 28 25 025

Liechtenstein, sowie die Konferenz der Kantonsregierungen politische Parteien 0 0 00

Gesamtschweizerische 6 3 03

Dachverbände der Wirtschaft Übrige Organisationen 76 27 431

Total 110 55 459

3 Generelle Bemerkungen und Ergebnisse

Die Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer sind aus Anhang 1 zu entnehmen.

3.1 Allgemeines

Fast alle begrüssten Anhörungsteilnehmer bedanken sich für die Einladung zur Teilnahme am Anhörungsverfahren.

VS nimmt die geplante Verordnungsänderung zur Kenntnis und hat keine Anmerkungen dazu.

Folgende Verbände verzichten auf eine Stellungnahme:

 SAV [01], da die Vorlage die Wirtschaft als Arbeitgeber nicht direkt betreffe;

 ARV [06], da er sich nicht unmittelbar von der Thematik betroffen sehe;

 FSKB [11] nach Prüfung und Diskussion im Rahmen des Anhörungsverfahrens;

 SUVA [19], da sich bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz keine relevanten Neuerungen ergeben haben.

AGVS [07], EV [10] und VLO [28] sind prinzipiell mit der Totalrevision einverstanden und haben keine spezifischen Kommentare.

VD bedauert, dass die Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitshygiene und das Schweizerische Zentrum für angewandte Humantoxikologie nicht begrüsst wurden.

Der SBV [02] fordert, dass die ChemV nach den zahlreichen Revisionen in den nächsten Jahren beständiger bleibt.

4/25 Anhörungsbericht ChemV 6. März 2015