Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 25 Seiten
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pharma [20] begrüsst die Aufnahme der Kandidatenliste in Anhang 3.
Artikel 71 Gegenstände, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten
FRC [13] beantragt mit Bezug auf Absatz 2 Buchstabe b, dass die Verbraucher nicht auf Verlangen nach 45 Tagen, sondern direkt auf der Verpackung über besonders besorgniserregende Stoffe im Gegenstand informiert werden. Wohingegen Greenpeace [14] vorschlägt, dass die Information der privaten Verwenderinnen "unaufgefordert" zu erfolgen habe.
6. Titel: Vollzug
1. Kapitel: Bund
2. Abschnitt: Überprüfung alter Stoffe
Artikel 81
APDP.ch [04] lehnt das Verfahren nach Ziffer 3 mit der Belastung einer Herstellerin mit aller Deutlichkeit ab.
Greenpeace [14] weist darauf hin, dass der Einschub „ne concerne que d et i“ am Ende von Absatz 2 in der deutschen Version gestrichen werden soll.
3. Abschnitt: Überprüfung der Selbstkontrolle und Überwachung
Artikel 82 Überprüfung der Selbstkontrolle
APDP.ch [04] vermisst in Ziffer 6 (aber auch generell in der ganzen ChemV) einen Hinweis auf Ausverkaufsfristen und verlangt, dass ein Stoff, ein Handelsprodukt, nach dem Rückzug der Bewilligung noch während mindestens einem Jahr ausverkauft und noch während mindestens einem weiteren Jahr aufgebraucht werden darf.
4. Abschnitt: Anpassungen der technischen Vorschriften
Artikel 85
BL, BS, FR, GR, LU, NW, OW, ZH, chemsuisse [17] und VKCS [27] begrüssen grundsätzlich den Vorschlag, dass technische Anforderungen der Anhänge 2, 3 und 4 zukünftig durch die Bundesämter angepasst werden sollen.
Gleichzeitig weisen BS, FR, GR, LU, NW, OW, ZH, chemsuisse [17] und VKCS [27] darauf hin, dass die interessierten Kreise über die Änderungen rechtzeitig informiert werden sollen. Bei relevanten Änderungen seien die interessierten Stakeholder vorab zu begrüssen.
5. Abschnitt: Übertragung von Aufgaben und Befugnissen an Dritte
Artikel 86
Greenpeace [14] beantragt den Artikel zu streichen, da diese Aufgaben den staatlichen Behörden vorbehalten bleiben sollen.
6. Abschnitt: Gebühren
Artikel 87
APDP.ch [04] merkt an, dass die Gebühren für KMU zu hoch seien.
17/25 Anhörungsbericht ChemV 6. März 2015