Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 18 Seiten
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sowie die asut, das Centre patronal, die CVAM, economiesuisse, die PUE, die Swisscom und der Schweizerische Städteverband. Auch die Kantone AR und SG begrüssen diese Erhöhung, fragen sich allerdings, inwiefern die Festlegung einer garantierten Übertragungsrate überhaupt noch sinnvoll sei, da die effektiv angebotenen Übertragungsraten ohnehin über diesem Niveau liegen. Der Kanton ZH wiederum lehnt die Verdoppelung der Übertragungsrate in Randregionen ohne entsprechende Kostenbeteiligung ab. Auch Orange steht der Anpassung kritisch gegenüber und befürchtet, dass die Grundversorgerin das ihr zustehende Recht auf finanzielle Abgeltung ausübe.
Zahlreiche Stellungnehmende (AI, GR, JU, NE, TG, UR, FRC, IDEE SEETAL, REGION LUZERN WEST, SAB, SLB, SKS) sind der Meinung, dass die minimale Übertragungsrate stärker angehoben (bis zu 8 Mbit/s) oder in jedem Fall entsprechend der technologischen Entwicklung weiterhin regelmässig erhöht werden sollte. Andere (e-globe technologies, A. Ott, Piratenpartei) schlagen weitreichendere Änderungen für die Grundversorgung vor.
2.5 Mehrwertdienste
(Art. 35, 36, 37, 39a und 40 FDV; Art. 11a, 11abis und 13a PBV; Art. 24e und 24fbis AEFV)
Generell ist der Kanton ZH der Auffassung, dass die Änderungen der PBV zu kompliziert seien und eine einfachere Regelung gefunden werden sollte. Das Centre patronal und die CVAM fragen sich ebenfalls, ob die Vorschriften zur Preisbekanntgabe zuletzt nicht zu detailliert seien. Für VTX trägt die Verschärfung der Regeln ohne steigende Zahl der Betrugsfälle dazu bei, Aktivitäten abzuschwächen, bei denen einfache Zahlungsmethoden verwendet werden wie bei Nummern mit Preiszuschlag. Die FDP weist ebenfalls auf die Tendenz hin, zu viele Einzelheiten regeln zu wollen und so die Anbieterinnen dazu zu zwingen, ihre Systeme erneut anzupassen. Die INTERNET GROUP sieht in den vorgesehenen Bestimmungen eine missbräuchliche Einschränkung der Privatautonomie der Anbieterinnen von Mehrwertdiensten wie auch Fernmeldediensten und befürchtet, dass zahlreiche Stellen abgebaut würden.
2.5.1 Sitz- oder Niederlassungspflicht (Art. 37 FDV)
Die SAVASS begrüsst es, dass die Anbieterinnen von Mehrwertdiensten ihre Dienste von einem Sitz oder einer Niederlassung in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens aus betreiben müssen, stellt sich aber gleichzeitig die Frage, wie das BAKOM diese Vorschrift umsetzen bzw. kontrollieren wolle.
2.5.2 Verbindungsgebühren (Art. 39a FDV und Art. 24e Abs. 2 und 2bis AEFV)
Das Verbot der Fakturierung von Gebühren für den Verbindungsaufbau (set-up fee) oder die Nutzung des Mobilfunknetzes (air fee) wird vom Kanton SH, ombudscom, der SAVASS und des TCS begrüsst, da diese darin eine Verbesserung der Preistransparenz sehen. Die FRC, die SKS und die PUE bedauern hingegen, das die Problematik der "084x"- und "058"-Nummern, die bei gewissen Anbieterinnen von den unbegrenzten Abonnementen ausgeschlossen sind, nicht geregelt würde.
Die asut, economiesuisse, Orange, Sunrise, Swisscable, die Swisscom und upc cablecom lehnen die Bestimmungen von Artikel 39a FDV kategorisch ab und verlangen deren Streichung. Sie sehen darin eine Verletzung der von der Bundesverfassung garantierten Grundrechte (Wirtschafts- bzw. Vertragsfreiheit, Eigentumsrechte), da keine hinreichende gesetzliche Grundlage bestehe und kein Markt- oder Wettbewerbsversagen feststellbar sei.
2.5.3 Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten (Art. 40 FDV)
Die FRC und die SKS sind der Meinung, dass die in Artikel 40 FDV vorgesehene Sperrung zu wenig weit reiche und es den Kundinnen und Kunden ermöglicht werden müsse, Zugang zu bestimmten Diensten zu beantragen und andere auszuschliessen. Ausserdem solle in Artikel 41 FDV (Schutz von
3/18 Änderung der Verordnungen zum FMG (FDV, PBV, AEFV, VID) – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise