Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 18 Seiten

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2 Änderung der FDV, der PBV und der AEFV

2.1 Allgemeine Bemerkungen

Insgesamt werden die Änderungsentwürfe der FDV, der PBV und der AEFV von den Kantonen AG,

AI, AR, BE, FR, GR, JU, OW, SG, SH, SO, UR, VS und ZG sowie vom Centre patronal, der CVAM, der Digitalen Gesellschaft, e-globe technologies, der FRC, GastroSuisse, ombudscom, der FDP,

der SKS, der PUE und dem Schweizerischen Städteverband begrüsst.

Ist der Zugang der Konsumentinnen und Konsumenten zu ihren eigenen Daten vorgesehen, wird laut der Piratenpartei nicht erwähnt, dass es den Betreiben untersagt ist, ausserhalb der technischen Pflichten oder eines ordentlichen Gerichtsverfahrens nicht anonymisierte Daten an Dritte weiterzugeben.

2.2 Ausnahmen von der Meldepflicht

(Art. 3 FDV)

Die Befreiung der Fernmeldedienstanbieter mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken von der Meldepflicht wird von gewissen Kantonen (OW, SH, ZH) sowie vom Centre patronal und der CVAM begrüsst. Der Kanton BE ist jedoch der Ansicht, dass die Anbieterinnen unabhängig ihres Umsatzes die gleichen Pflichten in Bezug auf die Überwachung des Fernmeldeverkehrs haben sollten. Die KKJPD beantragt wiederum, die geplante Änderung von Artikel 3 FDV bis zum Inkrafttreten der laufenden Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zurückzustellen.

Manche Stellungnehmende befürchten, dass kleine, skrupellose Firmen, die schwierig zu identifizieren sind, mit aggressiven Praktiken Konsumentinnen und Konsumenten schaden (FRC, SKS) oder durch die Diskriminierung der Fernmeldedienstanbieter, für die die Meldepflicht weiterhin gilt, der Wettbewerb verzerrt würde (Orange, Sunrise).

Dahingegen sprechen sich die asut, economiesuisse und Swisscable für eine höhere Grenze des Jahresumsatzes von einer, gar zwei Millionen Franken aus.

2.3 Verzeichniseinträge

(Art. 11 FDV)

Die asut, economiesuisse, die Swisscom und Swisscom Directories befürworten den Vorschlag, die Rubrik als Mindestinhalt eines Verzeichniseintrags zu streichen (Art. 11 Bst. c FDV). Andere sprechen sich dagegen aus und finden, dass eine gemeinsame Rubrikenliste erstellt werden sollte, um einen wirksamen Wettbewrb zwischen den Herausgebern von Teilnehmerverzeichnissen zu erlauben

(FR, 1818, GastroSuisse, PUE, sgv).

2.4 Grundversorgung

(Art. 15, 16, 21 und 24 FDV)

Die Kommentare beziehen sich lediglich auf die Übertragungsrate, die die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin flächendeckend garantieren muss (Art. 16 Abs. 2 Bst. c FDV).

Die folgenden Stellungnehmenden sind einverstanden mit dem Vorschlag, die Internetzugangsgeschwindigkeit von 1000/100 auf 2000/200 kbit/s zu erhöhen: die Kantone AG, BS, OW, VS und ZG

2/18 Änderung der Verordnungen zum FMG (FDV, PBV, AEFV, VID) – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise