Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

könne bei diesen Sparmassnahmen keinen angemessenen Beitrag mehr an eine zukunftsfähige Welt leisten. Das aussenpolitische Ansehen der Schweiz werde auf das Spiel gesetzt. Weiter werde die binnenwirtschaftliche Bedeutung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vernachlässigt. Kritisiert wird teilweise auch der Fokus auf die APD-Quote, bei deren Berechnung sämtliche Möglichkeiten der Anrechenbarkeit ausgeschöpft würden.

Argumente für die Massnahme

Die Entwicklungshilfe habe in den letzten Jahren von einem grossen Mittelzuwachs und auch von der Frankenaufwertung profitiert, was eine weitere Senkung des Ausgabenwachstums rechtfertige. Verschiedentlich wird eine Senkung des APD-Ziels sowie die Anrechnung zusätzlicher Ausgaben verlangt.

2.2.4 Weitere Massnahmen im Transferbereich des EDA

Entlastung Angeschrieben Sonstige Stellungnahmen

M04 2019 (in Contra/Vorbe- Contra/Vorbe-

Pro Pro Mio.) halte halte

Gesamtmass- 1,2 SGV/USAM SP ASO

nahme

Argumente gegen die Massnahme

Die Kürzung im Bereich der „Schweizer Revue“ widerspreche dem gesetzlichen Auftrag zur Information der AuslandschweizerInnen und sei kontraproduktiv, weil so weniger AuslandschweizerInnen erreicht werden könnten.

2.2.5 Massnahmen im Transferbereich des EDI

Entlastung Angeschrieben Sonstige Stellungnahmen

M05 2019 (in Contra/Vorbe-

Pro Pro Contra Mio.) halte

Gesamtmass- 6,8 FDP

nahme SGV/USAM,

Travail.Suisse

EL zur AHV/IV 4,2 ZH KDK, AG, BE, BL, Konferenz der kantonalen

BS, GL, NW, OW, Ausgleichskassen, Stadt

SZ, TG, TI, UR, Lausanne

VS, ZG

SP, Grüne

Kulturförderung 1,6 economiesu- KDK, BE, FR, Caf, BSA, SIA, Forum für

isse GE, GR, TI, VS, die Zweisprachigkeit, Fo-

ZH rum Helveticum, Haupt-

SP, Grüne stadtregionschweiz, Stadt

SSV Lausanne

Qualitätssiche- 1,0 SBV TSM Treuhand GmbH,

rung Milch SMP

Argumente gegen die Massnahme  Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Leistungen des Bundes an die Ergänzungsleistungen (EL) sei in der Annahme festgelegt worden, dass sich der vom Bund mitfinanzierte Teil der Ergänzungsleistungen und die von den Kantonen allein zu finanzierenden krankheits- und behinderungsbedingten Kosten ungefähr gleich entwickeln würden. Durch die stärkere Kostendynamik im EL-Heimbereich sinke der Bundesanteil an der EL-Finanzierung ohnehin. Die vorgeschlagene Anpassung käme einer Änderung des Kostenteilers zwischen Bund und Kantonen gleich und sei damit eine Lastenabwäl-