Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Der Kanton TG macht darauf aufmerksam, dass auch andere Bereiche ausserhalb der Bahninfrastrukturen (z.B. Industrieanlagen) von der Gesetzesänderung betroffen seien.

Argumente für die Massnahme

Kostspielige Massnahmen mit unbestimmter Wirkung könnten durch diese Anpassung des Umweltschutzgesetzes vermieden werden.

2.2.19 Finanzierung der Aufsichtsaufgaben in der AHV durch den AHV-Fonds

Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen M19 2019 (in Pro Contra Pro Contra Mio.)

Gesamtmass- 1,2 Travail.Suisse KDK, BL, BS NW, Walliser Land- Konferenz

nahme SG, SH, SZ, TG, VS, wirtschaftskam- d. kant. Aus-

ZG mer, BBV, CP gleichskas-

Grüne, FDP sen

SGV/USAM, SGB

Argumente gegen die Massnahme

Der Bundesrat sei gemäss Art. 187 der Bundesverfassung dafür verantwortlich, die Träger von Aufgaben des Bundes zu beaufsichtigen, womit es sich klar um eine hoheitliche Aufgabe handle. Auch aus Sicht einer „Good Governance“ sei der Vorschlag problematisch, da eine Aufsicht zwingend unabhängig sein und damit auch unabhängig finanziert werden müsse. Zudem wird mehrfach darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bis Ende 2016 eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung zur Aufsicht der AHV starten werde. Die Finanzierung der Aufsicht könne nicht losgelöst davon beschlossen werden. Schliesslich wird vereinzelt angemerkt, dass es sich nicht wirklich um eine Sparmassnahme handelt, da die Kosten lediglich hin zur AHV verschoben würden, womit das Defizit der AHV erhöht würde. Einige Teilnehmende sind zudem der Auffassung, dass die AHV nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden soll.

Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen schlägt die Verankerung der Finanzierung der Aufsicht im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)2 vom 6. Oktober 2000 vor.

2.2.20 Invalidenversicherung

Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen M20 2019 (in Mio.) Pro Contra Pro Contra

Gesamtmassnahme 62 BL KDK, BE, NW, Walliser Land- INSOS, afaap,

VS wirtschafts- AGILE.CH,

SP, Grüne, kammer, BBV, SKOS, Inclu-

FDP CP, Konferenz sion Handicap,

SGV/USAM, d. kant. Aus- graap

SGB, Tra- gleichskassen

vail.Suisse

Argumente gegen die Massnahme

Die Gegner argumentieren, dass sich der Bund so aus dem Pakt im Rahmen der IV-Revision 6a zurückziehe. Solange die Sanierung der IV nicht abgeschlossen sei, sollten die Finanzierungsmechanismen nicht geändert werden. Zudem würde in der Folge der durch Lohnbeiträge finanzierte Anteil steigen, was einer Kostenabwälzung gleichkomme. Verschiedene

2 SR 830.1