Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten
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Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Zivilschutz
Einige Kantone befürchten eine Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden. Auch dürfe das Sparvorhaben den in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ vorgesehenen Massnahmen nicht vorgreifen. Die Massnahmen müssten gemeinsam mit den Kantonen entschieden werden. Ausserdem sei fraglich, ob die Regionalisierung bereits in der Phase von 2017-2019 möglich ist, da das BABS und die Kantone den Rückbau der Anlagen mitfinanzieren müssen, was wiederum zusätzliche Investitionen für den Rückbau auslösen werde.
Argumente für die Massnahme Zivilschutz
Einzelne Kantone begrüssen die Rationalisierung von Schutzanlagen grundsätzlich. Allerdings sei zu bedenken, dass die Massnahmen im Transferbereich des VBS mit der Gesamtkostenübersicht und den laufenden IKT-Projekten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz abzugleichen seien. Wichtige Investitionen wie die Erneuerung des POLYCOM-Systems oder das sichere Datenverbundnetz Schweiz seien weiter zu verfolgen und die Kostenfolgen für die Kantone transparent zu machen.
2.2.10 Bildung, Forschung und Innovation
Entlastung Angeschrieben Sonstige Stellungnahmen M10 2019 (in Pro Contra/Vorbehalte Pro Contra/Vorbehalte Mio.)
Gesamtmass- 214,4 KDK, AG, BE, BL, BS, GL, SNF, Akademien der Wissen-
nahme NE, OW, TG, TI, UR, VD schaften Schweiz, Interpharma,
SP, FDP, GLP, BDP ETH-Rat, KV, Bildungskoalition,
economiesuisse, swissuniversities, VSS, VPOD,
SGV/USAM, SGB, Tra- Transfair, scienceindustries,
vail.Suisse Swissmem, Swiss Textiles, swissaid, hotelleriesuisse, CDEP-SO,
FER, SFF, Umweltallianz, mountain wilderness, VCS, SAJV, uso
Argumente gegen die Massnahme
Bildung und Forschung seien der wichtigste Rohstoff der Schweiz und müssten überdurchschnittlich gefördert werden. Der überproportionale Sparbeitrag des BFI-Bereichs sei unverhältnismässig und führe im Legislaturzeitraum zu einem unterdurchschnittlichen Wachstum. Dies widerspreche sowohl den Erwartungen der Wirtschaft als auch dem Ziel des Bundesrates, dem BFI-Bereich Priorität beizumessen.
Mehrere Kantone sehen in der vorgesehenen Reduktion der Wachstumsraten eine Kostenüberwälzung auf die Kantonsebene. Zentral seien die strategisch inhaltlichen Wachstumsfaktoren und nicht das Teuerungsargument. Mit Blick auf die Vorankündigung des Bundesrates, die höhere Berufsbildung massgeblich mitfinanzieren zu wollen, im Bereich der Humanmedizin zusätzlich 100 Millionen Franken aufzuwenden und neben anderen Zielen auch die Innovation zu fördern, sei es nicht nachvollziehbar, wenn diese Ankündigungen nicht oder nur zu kleinen Teilen umgesetzt würden. Verlagerungen innerhalb des Bildungsbereichs seien zu vermeiden. Weder dürfe die Unterstützung der höheren Berufsbildung zulasten der beruflichen Grundbildung gehen, noch dürfe die Zusatzfinanzierung für mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin zulasten der übrigen Universitäts-Schwerpunkte erfolgen.
Vereinzelt wird auch auf die Einschränkungen im Bereich Migration hingewiesen. Dieser Bereich gerate zunehmend unter Druck, wenn sowohl die Beiträge für die Migration und Integration als auch die Beiträge im Rahmen der BFI-Botschaft tiefer ausfallen.