Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten
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Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Argumente gegen die Massnahme
Die Gegner der Massnahme argumentieren insbesondere, dass die Prämien der Militärversicherung kostendeckend seien und eine Prämienerhöhung daher nicht gerechtfertigt sei. Die SUVA bestreitet darüber hinaus, dass bei den Integritätsentschädigungen ein Sparpotenzial bestehe.
Argumente für die Massnahme
Die Befürworter der Massnahme argumentieren insbesondere, es sei vertretbar, die Leistungen für die Versicherten der Militärversicherung näher an die Leistungen für die übrige Bevölkerung heran zu führen.
2.2.23 Verzinsung der Rückstellung für Familienzulagen Landwirtschaft
Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen
M23 2019 (in Contra/Vorbe- Contra/Vorbe-
Pro Pro Mio.) halte halte
Gesamtmass- 0,4 SG, BE, BL, GL, KDK, AG, OW, SBLV, Walliser Transfair
nahme SGV/USAM, SZ, VS Landwirtschafts-
SBV, kammer, BBV,
Travail.Suisse Konferenz d.
kant. Aus-
gleichskassen
Argumente gegen die Massnahme
Einige Kantone finden zwar die Anpassung der Verzinsung der Rückstellungen an die Marktverhältnisse an sich gerechtfertigt. Es sei aber zu vermeiden, dass die Begünstigten infolge höherer Beiträge der kantonalen Steuerzahlenden gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten privilegiert würden. So müsse der Bund die Zinsreduktion mittels Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FLG) in der Landwirtschaft auf die Begünstigten überwälzen.
Einzelne Kantone befürchten, dass die Änderung für sie zu Mehrbelastungen führen könnte. Sie betonen, die feste Verzinsung von 4 Prozent schaffe Planungssicherheit.
Argumente für die Massnahme
Andere Kantone stellen sich hinter die vorgeschlagene, marktgerechte Verzinsung im Bereich der Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone seien gering, die Zulagen würden grösstenteils durch die Wirtschaft finanziert.
Der SGV/USAM merkt an, dass in anderen Wirtschaftsbereichen Arbeitgeber allein für die Familienzulagen aufkommen, in der Landwirtschaft aber nicht. Deshalb bestehe gar ein höheres Sparpotenzial.
Die Bauernverbände unterstützen die Massnahme, da sie keine Auswirkungen auf die Empfänger der Familienzulagen habe. Der Bund solle weiterhin verpflichtet sein, die Rücklagen zugunsten der Kantone zu verzinsen, die Höhe des Zinssatzes solle aber nicht mehr gesetzlich festgeschrieben sein.
2.2.24 Aufhebung Risikoaktivitätengesetz
Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen M24 2019 (in Pro Contra Pro Contra Mio.)
Gesamtmass- 0,2 BL, GL KDK, BE, GR, SSBS, Swiss Bfu, Swiss nahme OW, VD, VS Canoe, Genos- Snowsports, CVP senschaft Weit- Schweizer SAB, Wandern, Walli- Bergführerver- SGV/USAM,