Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

1 Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze durch die SNB hinterliess im Bundeshaushalt deutliche Spuren. Als Folge mussten die Einnahmenschätzungen deutlich nach unten korrigiert werden. Zwar erhöhte sich das durch die Schuldenbremse zugelassene Defizit und die tieferen volkswirtschaftlichen Referenzgrössen ermöglichten bei diversen Ausgaben erhebliche Schätzkorrekturen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, drängten sich aber weitere Sparmassnahmen auf. Ein erstes Massnahmenpaket im Umfang von rund 1 Milliarde hat der Bundesrat dem Parlament bereits mit der Botschaft zum Voranschlag 2016 unterbreitet. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 sollen ab 2017 weitere Entlastungen zwischen 800 Millionen und 1 Milliarde jährlich folgen. Vom 25. November 2015 bis 18. März 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 durchgeführt.

1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts

Die Entlastungsstrategie des Bundesrates setzt primär auf der Ausgabenseite an. Die Option der Neuverschuldung fällt für den Bund aufgrund der Schuldenbremse ausser Betracht;

diese lässt über einen Konjunkturzyklus hinweg keine Neuverschuldung zu. Eine Konsolidierung des Haushalts über eine Erhöhung der Einnahmen kommt aus Sicht des Bundesrates ebenfalls nicht in Frage. Zum einen kämen Mehreinnahmen zu spät, weil in der Regel Verfassungsänderungen notwendig sind, zum andern sind Steuererhöhungen auch aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht nicht angezeigt.

Das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 wurde mit insgesamt 25 Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Damit soll der Haushalt Jahr 2017 gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 vom 1. Juli 2015 um knapp 800 Millionen entlastet werden; in den Jahren 2018 und 2019 beträgt die Entlastung rund 1 Milliarde. Dazu sollten 12 bestehende Bundesgesetze angepasst und eines aufgehoben werden. Kernstück des Gesetzes ist eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts. Darin werden jene Massnahmen, für die grundsätzlich keine Gesetzesänderungen notwendig wären, als Sparaufträge an den Bundesrat festgehalten.

Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 fällt ausgewogen aus: Alle Aufgabengebiete leisten einen Beitrag an die Sparanstrengungen. Unterproportional betroffen sind insbesondere die Landesverteidigung – im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee – und die soziale Wohlfahrt, weil hier Reformen ihrer Komplexität wegen meist in separaten Vorlagen umgesetzt werden müssen. Einen überproportionalen Beitrag leisten demgegenüber jene Aufgabengebiete, die in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen sind: die Bildung und Forschung sowie die Beziehungen zum Ausland. Auch die Verwaltung, insbesondere der Personalbereich, trägt einen angemessenen Teil der Last. Die Kantone werden durch das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 nicht übermässig belastet. Der Bundesrat hat darauf geachtet, Massnahmen, welche die Kantone betreffen, so auszugestalten, dass diesen möglichst grosse Wahlfreiheit gelassen wird, ob sie die wegfallenden Bundesbeiträge durch eigene Mittel ersetzen oder nicht. Das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 dürfte schliesslich kaum spürbare Auswirkungen auf das Wachstum der Volkswirtschaft haben.

Im Zuge des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 soll zudem die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung ausgelagert werden. Die dazu erarbeitete Gesetzesvorlage war nicht Bestandteil der Vernehmlassung. Das EDI hat dazu eine separate Konsultation der Stiftungsverbände durchgeführt.