Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

desstrukturen zu verzögern. Fehle es dem Bund an Unterkünften, so müssten die Asylsuchenden in den Kantonen untergebracht werden, mit entsprechenden Kostenfolgen für diese.

 Kürzung Integrationsprogramme (KIP)

Effizienzsteigerungen seien nicht möglich und die Kantone könnten die wegfallenden Bundesbeiträge angesichts der angespannten Finanzlage kaum kompensieren. Ausserdem würden Kantone und Gemeinden bereits heute den grösseren Anteil der Kosten der spezifischen Integrationsförderung tragen. Hinzu käme, dass die Kantone im Bereich der Regelstrukturen (z.B. Schule, Gesundheit, soziale Sicherheit) im Vergleich zur spezifischen Integrationsförderung bereits ein Vielfaches an finanziellen Mitteln für Integrationsmassnahmen aufwenden. Die Kantone verweisen zudem auf Art. 121 Abs. 1 der Bundesverfassung, wonach der Bund die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl regelt. Der Bund müsse deshalb seine finanzielle Verantwortung im Integrationsbereich wahrnehmen.

 Verzicht Zuschlag Integrationspauschale

Es wird grundsätzlich die Bedeutung von Integrationsmassnahmen betont. Angesichts der anhaltend stark steigenden Zahl von positiven Asylentscheiden (hohe Schutzquote) sei mit einem markanten Anstieg der Kosten zu rechnen. Die Integrationspauschale im heutigen Umfang reiche nicht aus, um die häufig von der Sozialhilfe abhängigen Personen längerfristig für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Hauptsächlich aus diesem Grund sei der Zuschlag in die Planung aufgenommen worden. Die Differenz zu den effektiv anfallenden Kosten würden die Kantone tragen. Auch sei mit steigende Kosten für die Sozialhilfe zu rechnen. Einige Kantone fordern im Gegenteil eine Erhöhung der Integrationspauschale.

Argumente für die Massnahme

Verschiedene Teilnehmer sehen ein grösseres Sparpotenzial und verlangen eine zusätzliche Kürzung bei der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene.

2.2.7 Weitere Massnahmen im Transferbereich des EJPD

Entlastung Angeschrieben Sonstige Stellungnahmen

M07 2019 (in Contra/Vorbe-

Pro Pro Contra Mio.) halte

Gesamtmass- 9,4 FDP, SGV/USAM,

nahme Travail.Suisse

Baubeiträge Ad- 9,1 KDK, AG, BE, BL,

ministrativhaft UR, VS, ZG

Beiträge an das 0,3 VD

METAS

Argumente gegen die Massnahme  Baubeiträge Administrativhaft

Die Kantone beantragen, von der Kürzung der Kredite für die Baubeiträge Administrativhaft des Bundes abzusehen. Bevor nicht alle Standorte für die Bundeszentren feststünden, könne der Bedarf an zusätzlichen Anstalten für die Administrativhaft in den einzelnen Regionen der Schweiz nicht abgeschätzt werden. Projektverzögerungen seien zu vermeiden. Könne der Vollzug von Wegweisungen mangels Administrativhaftplätzen nicht rechtzeitig und im erforderlichen Ausmass stattfinden, hätten die Kantone die Kostenfolgen zu tragen.