Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten
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Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Sicherung des Beitrages, wie er in der Vorlage für einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgesehen sei. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Finanzierung für den Infrastrukturfonds geändert werden soll, ohne die parlamentarischen Entscheide betreffend der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds abzuwarten. Vereinzelt wird eine Schlechterstellung der Berggebiete und ländlichen Räume befürchtet. Auch sei eine qualitativ hochstehende Strasseninfrastruktur insbesondere für den Tourismus von entscheidender Bedeutung.
Übrige Massnahmen
Einige Teilnehmer sprechen sich gegen die Kürzungen beim Langsamverkehr aus.
Argumente für die Massnahme Jährliche Einlage in Infrastrukturfonds
Da es sich um eine Verschiebung und nicht um eine Kürzung der Mittel handle, sei die Massnahme vertretbar. Allerdings müsse die Liquidität des Fonds jederzeit sichergestellt sein, damit es bei geplanten gemeinsamen Infrastrukturprojekten zu keinen Verzögerungen komme. Auch müsse gewährleistet sein, dass der Beitrag später vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds gutgeschrieben werde.
Beiträge an Hauptstrassen
Wegen der geringen Teuerung wird die Plafonierung während dreier Jahre als finanziell verkraftbar erachtet.
2.2.14 Umwelt
Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen M14 2019 (in Pro Contra Pro Contra Mio.)
Gesamtmass- 20,0 KDK, BE, GL, NW, SG, TG, Umweltallianz,
nahme SH, VS, FDP, SP, Grüne, mountain wilder-
SGV/USAM SSV, Trav- ness, VCS
ail.Suisse
Argumente gegen die Massnahme
Aufgrund anstehender Projekte sei die Massnahme problematisch. Eine Reduktion sei nur unter der Voraussetzung akzeptierbar, dass die aktuellen Beitragssätze des Bundes an die einzelnen Projekte unverändert bestehen blieben. Es dürfe zu keinen Verzögerungen und Kostenverlagerungen kommen. Einzelne Teilnehmer sehen in der Kürzungen ein falsches politisches Signal.
Argumente für die Massnahme
Mehrheitlich befürworten die Kantone die Kürzung. So bilde die Massnahme die Realität ab, wonach die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen nicht im Rahmen der Planung umgesetzt werden könnten. Es sei jedoch sicherzustellen, dass denjenigen Kantonen, welche die Programmvereinbarungen einhielten, die Bundesmittel rechtzeitig ausbezahlt würden.
2.2.15 Weitere Massnahmen im Transferbereich des UVEK
Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen M15 2019 (in Pro Contra Pro Contra/Vorbehalte Mio.)
Gesamtmassnahme 7,1 SGV/USAM