Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Teilnehmer befürchten eine Zunahme des Kostendrucks, was schliesslich zu einem Leistungsabbau bei der IV führen könnte.

Argumente für die Massnahme

Zwar sei die Sanierung der IV nach wie vor nicht gelöst, und durch die Massnahme ergäbe sich ein höherer finanzieller und auch politischer Druck auf die Versicherung. Allerdings sei diese Nachbesserung akzeptabel.

2.2.21 Individuelle Prämienverbilligung

Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen

M21 2019 (in Contra/Vorbe- Contra/Vorbe-

Pro Pro Mio.) halte halte

Gesamtmass- 75,5 FDP, KDK, AG, BE, Walliser Land- Stadt

nahme SGV/USAM BL, BS, GL, JU, wirtschaftskam- Lausanne, Cari-

NE, NW, OW, mer, BBV tas, afaap,

SZ, TG, TI, UR, AGILE.CH,

VS, ZG, ZH SKOS, graap

SP, Grüne

SSV, SGB, Tra-

vail.Suisse

Argumente gegen die Massnahme

Bei den vom Bund erzielten Einsparungen handle es sich um reine Lastenverschiebungen. Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastungen, welche die Kantone im Zuge verschiedener Gesetzesrevisionen der letzten Jahre im Gesundheitswesen zu tragen hätten, sei dies nicht akzeptierbar. Zudem sei die Umsetzung der in der Revision der Ergänzungsleistungsgesetzgebung geplanten Massnahmen noch unsicher. Der Bund könne sich nicht im Vorgriff auf diese allfälligen Entlastungen der Kantone selbst entlasten. Schliesslich solle der Bund als Regulator des Krankenversicherungsbereichs und Genehmigungsinstanz der Krankenkassenprämien finanziell an der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen angemessen beteiligt und in die Verantwortung eingebunden bleiben. Verschiedene Teilnehmer sehen die Prämienverbilligung als soziales Korrektiv der Kopfprämie und betrachten deshalb die Sparmassnahme als Sozialabbau.

Würde an der Kürzung trotzdem festgehalten, solle diese erst in Kraft treten, wenn die Massnahmen im Bereich Ergänzungsleistungen verwirklicht worden sind (Übergangsbestimmung).

Argumente für die Massnahme

Vereinzelt werden weitergehende Kürzungen im Bereich der Prämienverbilligungen gefordert.

2.2.22 Militärversicherung

Entlastung Angeschrieben Weitere Stellungnahmen

M22 2019 (in Contra/Vorbe- Contra/Vor-

Pro Pro Mio.) halte behalte

Gesamtmassnahme 3,0 SP BDP Walliser Land- SwissPersona, SGV/USAM, SGB wirtschaftskam- SUVA, VKB, Tra- mer, BBV Konferenz d. vail.Suisse kant. Ausgleichskassen, Inclusion Handicap