Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 29 Seiten

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Stabilisierungsprogramm 2017-2019

1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat vom 25. November 2015 bis zum 18. März 2016 zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Offiziell begrüsst wurden (1) die Kantone, (2) die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, (3) die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie (4) die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft. Insgesamt gingen über 250 Stellungnahmen ein. Neben den angeschriebenen Kreisen, welche sich grösstenteils zum Stabilisierungsprogramm als Ganzes sowie zur Mehrheit der Massnahmen geäussert haben, sind seitens Verbänden, Interessensvereinigungen oder Lokalparteien und Privatpersonen zahlreiche Stellungnahmen zu einzelnen Massnahmen eingegangen.

Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen gibt die nachfolgende Aufstellung.

Offiziell Spontan Total angeschrieben eingegangen Rückmeldungen davon Total eingegangen

Kantone / Konferenz der Kantonsre-

27 26 127

gierungen In der Bundesversammlung vertre- 12 7 -7

tene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und 3 3 -3

Berggebiete Gesamtschweizerische Dachver- 8 66

bände der Wirtschaft Weitere Organisationen - - 170170

Private - - 5252

Total 50 42 223265

2 Auswertung der Stellungnahmen

2.1 Allgemeinde Beurteilung des Stabilisierungsprogrammes 2017-2019

2.1.1 Kantone und kantonale Direktorenkonferenzen

Die Kantone sind grundsätzlich mit der Umsetzung eines Sparprogramms zur Reduktion des strukturellen Defizits des Bundes einverstanden. Dass bei den Massnahmen hauptsächlich auf der Ausgabenseite angesetzt wird, ist für die Kantone ebenfalls nachvollziehbar. Die Notwendigkeit von Entlastungsmassnahmen wird anerkannt und es wird betont, dass das bereits bestehende strukturelle Defizit keinesfalls weiter vergrössert werden dürfe. So müssten Bundesrat und Parlament darauf achten, keine neuen Leistungen zu schaffen, die nicht durch neue Einnahmen gedeckt sind. Bis zum Ende der Laufzeit des Stabilisierungsprogramms seien alle neuen bzw. geplanten Anschubfinanzierungen des Bundes zu sistieren.

Die Kantonsregierungen verlangen ausdrücklich, dass das Stabilisierungsprogramm 2017- 2019 nicht zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führt. Die NFA-Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz seien zu befolgen. Da sich die Finanzlage der Kantone in den letzten Jahren markant verschlechtert habe, verfügten die Kantone über keinerlei Spielraum mehr, um vom Bund abgewälzte Kosten zu tragen.

Die Kantone anerkennen, dass der Vernehmlassungsentwurf keine offensichtlichen direkten Lastenabwälzungen enthält. In Bezug auf die indirekten Lastenabwälzungen sei die Vorlage jedoch unbefriedigend. So verfügten die Kantone nicht in allen Bereichen über den notwendigen Spielraum um zu entscheiden, ob die wegfallenden Bundesbeiträge durch eigene Mittel