Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/13: Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) - Arbeitszeiterfassung · 26 Seiten

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Anträge der Anhörungsteilnehmenden

Arbeitgeberorganisation AGVB

5Der Arbeitgeber hat den Gesamtarbeitsvertrag und die individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

Arbeitgeberorganisation EXS

5Der Arbeitgeber hat die Vereinbarung den Gesamtarbeitsvertrag und die individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der sowie die Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen oder die Bestätigung der unabhängigen externen Revisionsstelle den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

Arbeitgeberorganisation SWS

5Der Arbeitgeber hat die kollektive Vereinbarung gemäss Absatz 1 den Gesamtarbeitsvertrag und die individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

Arbeitnehmerorganisation KVS

5Der Arbeitgeber hat den Gesamtarbeitsvertrag und die Verzichtserklärungen gemäss Artikel 73a Absatz 1 Buchstabe c individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

Unternehmen der BIG5

Formulierungsvorschlag mit und ohne GAV

5Der Arbeitgeber hat den Gesamtarbeitsvertrag und die individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen sowie die Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen oder die Bestätigung der unabhängigen externen Revisionsstelle den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

Unternehmen CS

5Der Arbeitgeber hat den Gesamtarbeitsvertrag und die individuellen Verzichtsvereinbarungen sowie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet haben, mit der Angabe ihrer Bruttojahreseinkommen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten.

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