Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/13: Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) - Arbeitszeiterfassung · 26 Seiten

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bis ablehnend zur Vorlage.10 Hauptsächlich wird die Meinung vertreten, dass die vorliegende Revision eine Stärkung der Rolle der Arbeitnehmerorganisationen bewirke und überdies unnötige Zwänge schaffe. Ausserdem sei mit einem Mehraufwand zu rechnen, welcher insbesondere für die kleineren und mittleren wie aber auch für die internationalen Unternehmen nur schwerlich zu bewältigen sei. Demgemäss erwarten viele dieser Teilnehmenden, dass die Gesetzgebungsarbeiten umgehend aufgenommen werden.

Die grosse Mehrheit der am Anhörungsverfahren teilnehmenden Arbeitnehmerorganisationen begrüsst grundsätzlich die Vorlage.11 Punktuell wird gleichwohl der Wunsch nach Verschärfung respektive Präzisierung einzelner Kriterien der Vorlage geäussert. Im Vordergrund stehen insbesondere Bedenken betreffend eine mögliche Schwächung des Gesundheitsschutzes.12 Um dieser Gefahr entgegenzuwirken werde es nach Auffassung dieser Anhörungsteilnehmenden nötig sein, die Überwachung und die Kontrollen nach der Inkraftsetzung der Reform zu intensivieren.13 Wie die beiden Dachorganisationen SGB und TS werten auch die SYNA und die UNIA die Abschreibung der aktuell pendenten parlamentarischen Vorstösse als politischen Bestandteil der vorliegenden Einigung. In diesem Sinne erwarten sie fortan eine konsequente Umsetzung der Vorgaben und erhoffen sich nunmehr allseitige Rechtssicherheit.

Auch die Institutionen der Arbeitssicherheit, Gesundheit und Arbeitshygiene sprechen der vorliegenden Revisionsvorlage mögliche negative Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerschaft zu.14 Sie erachten die Arbeitszeiterfassung als essentielle Präventionsmassnahme, welche eine Steuerung der beruflichen Überbelastung überhaupt erst ermögliche. Die Mehrheit dieser Interessensgruppe kann sich jedoch mit der vorgesehenen Lockerung der Dokumentationspflicht – unter Vorbehalt einzelner Punkte – einverstanden erklären15, während die GFS die Vorlage mit Verweis auf die Ergebnisse der Studie aus dem Jahre 2012 betreffend die flexiblen Arbeitszeiten in der Schweiz16 aus gesundheitlicher Optik kritisch beurteilt und sie von der SGAH entschieden abgelehnt wird.

Obwohl die Lockerung der Arbeitszeiterfassung von der Mehrheit der an der Anhörung teilnehmenden Berufsverbände und anderen Institutionen im Grundsatz begrüsst wird, sind die dafür vorgesehenen Bedingungen für einige punktuell gleichwohl zu restriktiv.17 Im Speziellen das Erfordernis an einen GAV wird von einigen Berufsverbänden18 und dem KMUF abgelehnt. Von Letzterem wird unter anderem beanstandet, dass gerade die betroffene Zielgruppe vom persönlichen Geltungsbereich der heutigen GAV gewöhnlich ausgenommen sei. Der SAV-FSA beurteilt die Bedingung als eine Förderung der GAV-Abdeckung und lehnt die Vorlage auch aus diesem Grunde ab. Dahingegen bezweifelt die FMH, dass ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung überhaupt entscheidend dazu beitragen könne, mehr Gestaltungsfreiraum für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.

Einzelne Unternehmen stimmen der Vorlage als notwendige Sofortmassnahme zu, äussern jedoch kritische Vorbehalte ordnungspolitischer Art in Bezug auf die GAV-Bedingung.19 Wie diese Teilnehmenden vertreten auch die übrigen Unternehmen eine kritische Haltung gegenüber dem vorgesehenen Einbezug der Sozialpartner.20 Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass zahlreiche Branchen bis dato keine sozialpartnerschaftlichen Beziehungen pflegen, weshalb die Umsetzung mit der Bewältigung eines unverhältnismässigen Mehraufwandes einhergehen würde. Mit ähnlicher Argumentation wird von einigen Unternehmen verlangt, dass die vereinfachte Arbeitszeiterfassung auch auf der Grundlage individueller Vereinbarungen ermöglicht werden solle.21 Nach Ansicht der BIG5 und der CS dürfe die

10. Arbeitgeberorganisationen AQS, AVB, CP, EXPO, EXS, FER, GS, HKBB, HS, IP, LEGIB, SENE, SFF, SGV, SI, ST, SVV, SWICO, SWISSMEM, SWS, VSEI, VSM, VSW und VZH. 11. Arbeitnehmerorganisationen AS, IMP, KVS, SBPV, SGB, TS, UNIA und VSAO. 12. Arbeitnehmerorganisationen IMP, SBPV, SGB, SYNA, TS und UNIA. 13. Arbeitnehmerorganisationen AS, SBPV, SGB und UNIA. 14. Institutionen der Arbeitssicherheit, Gesundheit und Arbeitshygiene SGAH, SGAS, SGIG und SUVA. 15. Institutionen der Arbeitssicherheit, Gesundheit und Arbeitshygiene SGAS, SGIG und SUVA. 16. SECO (2012). Flexible Arbeitszeiten in der Schweiz. Auswertung einer repräsentativen Befragung der Schweizer Erwerbsbevölkerung, Bern. 17. Berufsverbände und andere Institutionen GST, KMUF, SGC, SGPP, SAV-FSA und VSV. 18. Berufsverbände und andere Institutionen MWS, SAV-FSA und VSV. 19. Unternehmen COOP, CS, MOBI und UBS. 20. Unternehmen BIG5, BOAS, COG, DR, DEMA, FONCIA, ICF, PM, SCHENK und LR. 21. Unternehmen BIG5, COG, DR, DEMA, MOBI, FONCIA, ICF, PM und SCHENK. 520/2012/00456 \ COO.2101.104.4.1326515 4/26