Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/13: Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) - Arbeitszeiterfassung · 26 Seiten
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3.2.3 Art. 73b Abs. 3 ArGV 1 Wortlaut der Vorlage
3Den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht es frei, trotz Vorliegens einer Vereinbarung die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c–e aufzuzeichnen. Der Arbeitgeber hat dafür ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu stellen.
Anträge der Anhörungsteilnehmenden Arbeitgeberorganisation FER
3Même si un tel accord a été conclu, les travailleurs concernés sont libres d’enregistrer les données prévues par l’art. 73 al. 1 let. c à e. L’employeur est tenu de mettre à disposition un instrument approprié à cet effet.
Arbeitnehmerorganisation SYNA
3Der Arbeitgeber stellt ein geeignetes Instrument zur vollständigen Arbeitszeiterfassung zur Verfügung. Den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht es frei, trotz Vorliegens einer Vereinbarung die Angaben nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben c–e aufzuzeichnen. Der Arbeitgeber hat dafür ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu stellen.
520/2012/00456 \ COO.2101.104.4.1326515 22/26