Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten

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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Art. 39 Konzessionsgebühren für Funkkonzessionen

Die Kantone BL und ZG fordern, dass die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Organisationen (Armee, Polizei, Schutzund Rettungsdienste sowie Führungsorgane und Organe des

Bevölkerungsschutzes) von den Konzessionsgebühren für Funkkonzessionen zu befreien seien.

Verschiedene Teilnehmende (AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, SZ, UR, ZG, ZH, SPS, SSV, SGB, AefU, Cercl’Air, FMH) schlagen im Sinne des Verursacherprinzips vor, eine zusätzliche Bestimmung aufzunehmen, wonach ein Teil der Konzessionsgebühren aus den Funkkonzessionen für die

Finanzierung von Begleitmassnahmen (Forschung, Monitoring) im Bereich der Funktechnologie eingesetzt werden kann.

Art. 40 Verwaltungsgebühren

Um zu verhindern, dass die registrierten Anbieterinnen von Fernmeldediensten diskriminiert werden, sollte gemäss Salt auf die auf der Grundlage von Absatz 1 Buchstabe a zwecks Aufsicht erhobene jährliche Verwaltungsgebühr verzichtet werden.

Die Kantone BL und ZG verlangen, wie bereits bezüglich Artikel 39 (Konzessionsgebühren für

Funkkonzessionen), dass die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Organisationen (Armee,

Polizei, Schutzund Rettungsdienste sowie Führungsorgane und Organe des Bevölkerungsschutzes) von den Verwaltungsgebühren zu befreien seien. Die FKS ihrerseits ist der Ansicht, dass die von den Feuerwehren erbrachten jährlichen Verwaltungsgebühren in keinem Verhältnis zu dem von den Feuerwehren verursachten Verwaltungsaufwand stünden.

Art. 41 Festlegung und Erhebung der Abgaben

Zur Änderung dieser Bestimmung sind keine Kommentare eingegangen.

3.7 Fernmeldegeheimnis, Datenschutz sowie Kinder und Jugendschutz

Art. 45a Unlautere Werbung

Die Kantone AR, BS, FR, GL, GR und NE sowie die BDP, die SPS, die Stadt Lausanne, Sunrise und die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS befürworten die Ausweitung der

Verpflichtung der Anbieterinnen von Fernmeldediensten, nicht nur unlautere Massenwerbung,

sondern jegliche unlautere Werbung zu bekämpfen. Der VSM begrüsst die technischen Massnahmen, sollten sie "schwarze Schafe" der Branche bremsen. Der Kanton VD schlägt vor, nochmals zu

überprüfen, ob auf die OptinMöglichkeit wirklich verzichtet werden soll. Die Organisationen KS und SDV hingegen sind der Ansicht, dass sich diese Lösung negativ auf die Wirtschaft auswirken würde.

Die Piratenpartei schlägt vor, noch weiter zu gehen und die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu bestrafen, wenn ihre Infrastruktur mit gefälschten Adressierungselementen benutzt wird. VTX ist der Ansicht, es sollten Mechanismen eingeführt werden, um die Vermarktung und die Verwendung von Schweizer Telefonnummern im Ausland einzuschränken.

Die folgenden Teilnehmenden vertreten die Meinung, die aktuellen gesetzlichen Grundlagen seien ausreichend und böten der Branche die Möglichkeit, Lösungen zur Bekämpfung unerwünschter Anrufe zu finden: economiesuisse, asut, ICTswitzerland und Swisscom. Auch die SPS begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen, ist aber ebenfalls der Auffassung, die Nutzung der bestehenden Möglichkeiten sollte Priorität haben. SUISSEDIGITAL+ finden, dass es nicht die Rolle der

Anbieterinnen von Fernmeldediensten sei, unlautere Werbung zu bekämpfen, während Salt

bezweifelt, dass eine Lösung zur Bekämpfung des Telefonmarketings gefunden werden könne. upc cablecom schlägt vor, die bestehenden Bestimmungen zur unlauteren Massenwerbung