Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten
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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
(VD, GLP, GPS, SPS, SGB, /ch/open, Digitale Gesellschaft, EMEK, Init7, ISOCCH, Langmeier Software, Microsoft, Musikschaffende Schweiz, Piratenpartei, Simon Schlauri, SRG+, VSP,
Wikimedia CH und die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS), dass die Pflichten bezüglich Netzneutralität für die Anbieterinnen von Fernmeldediensten über eine reine
Informationspflicht hinausgehen sollten. Init7 schlägt ausserdem vor, den Grundsatz der
Kostenlosigkeit der Datenströme diskriminierungsfrei anzuwenden. Dabei soll irrelevant sein, welcher der beiden Interkonnektionspartner wie viel Traffic sendet oder empfängt.
SUISSEDIGITAL+ sind gegen die öffentliche Informationspflicht für Anbieterinnen von
Fernmeldediensten bezüglich der Qualität der von ihnen angebotenen Fernmeldedienste (Abs. 3). Die Stadt Lausanne schlägt vor, die Pflicht auf die Anbieterin der Grundversorgung zu beschränken. Der Kanton VD hingegen fände es angemessen, wenn die Anbieterinnen nicht nur über die effektiven Datenraten informieren, sondern auch Informationen über die minimalen Datenraten veröffentlichen und diese einhalten müssten. Gemäss den Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS sollten die Anbieterinnen dazu verpflichtet sein, Informationen über die maximale, die minimale und die durchschnittliche Datenübertragungsrate anzugeben. Zudem solle das BAKOM unabhängige und öffentliche Tests durchführen. Thomas Aerni seinerseits findet, es müssten auch Informationen über die Qualität bestimmter sehr beliebter Apps wie YouTube, Skype oder Netflix angeboten werden.
Art. 12abisInternationales Roaming
Die Kantone FR, GL, LU und ZH sowie die BDP, die GPS, der SGB, ISOCCH, Microsoft und Sunrise befürworten es, dass dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden soll, Regelungen zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs zu treffen. Der Kanton BS und der SSV unterstützen die vorgeschlagenen
Massnahmen, sofern mit grosser Zurückhaltung davon Gebrauch gemacht wird. Der Kanton SH begrüsst zwar den Änderungsvorschlag, ist jedoch der Ansicht, es bestehe die Gefahr, dass die aufgrund der Preisobergrenzen drohenden Umsatzeinbussen auf andere, nicht regulierte Produkte umgewälzt würden. Deshalb müssten entsprechende Bestimmungen erlassen werden. Der Kanton NE verweist diesbezüglich darauf, dass das Festlegen von Preisobergrenzen zu einem sinkenden
Preisdruck bei den Tarifen führen könne.
Der Kanton VD, die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS sowie die PUE fordern, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen müssten zwingend sein, beziehungsweise der Bundesrat müsse zu deren Durchsetzung verpflichtet werden. Die erwähnten Teilnehmenden und der Kanton AR verlangen zudem, dass das Festlegen von Preisobergrenzen unabhängig vom Abschluss
internationaler Abkommen erfolgen müsse. Die Piratenpartei ist der Ansicht, die RoamingPreise sollten sich kaufkraftbereinigt an den in der Europäischen Union festgelegten Preisen orientieren.
Bestimmte Teilnehmende unterstützen die vorgeschlagenen Massnahmen nur teilweise. So sind der Kanton BE, die CVP, die SPS, Travail.Suisse und das kf gegen die Festlegung von
Preisobergrenzen. Der Kanton TI lehnt es ab, dass der Bundesrat die Anbieterinnen von
Fernmeldediensten dazu verpflichten kann, ihren Endkundinnen und Endkunden die Nutzung von Roamingdienstleistungen von Drittanbieterinnen zu ermöglichen. upc cablecom erklärt sich zwar damit einverstanden, dass die Kompetenz an den Bundesrat delegiert wird, ist aber gegen die
vorgeschlagenen Massnahmen und gegen das Mandat bezüglich Marktaufsicht und Durchführung von Analysen der technischen und preislichen Entwicklungen, das dem BAKOM übertragen werden soll.
Folgende Teilnehmende lehnen den Entwurf von Artikel 12abisab: GR, SZ, VS, GLP,
economiesuisse, SGV/USAM, asut, Camera di commercio TI, CP, FER, ICTswitzerland, Salt,
SUISSEDIGITAL+, Swico, Swisscom und transfair. Während sich die FDP kritisch zeigt, ist der Kanton SG der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, die weitere Entwicklung der Roamingpreise
abzuwarten und allenfalls notwendige Regulierungen später zu treffen.