Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten

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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Der Kanton TI seinerseits warnt, die Revision des FMG dürfe nicht dazu führen, dass die

Telekommunikationsunternehmen die Randregionen vernachlässigen, wodurch Arbeitsplätze verloren gingen.

Der SGV/USAM ist der Ansicht, dass die Anpassung des FMG an den technologischen Fortschritt einzig dazu dienen dürfe, verbesserte Rahmenbedingungen für Wettbewerb, Innovation und

Investitionen zu schaffen. Der Ausbau der Breitbandversorgung sollte zudem nur auf der Basis des freien Wettbewerbs erfolgen. Den Anbieterinnen von Fernmeldediensten sollten keine

Assistenzaufgaben des Staates übertragen werden oder sie seien dafür zumindest zu entschädigen.

Die EMEK erachtet es als notwendig, die Rundfunkprivilegien ins digitale IPZeitalter zu übertragen. Zudem müssten die durch die Betreiber erhobenen Nutzungsdaten geregelt werden. Allgemein hält es die EMEK zusätzlich für sinnvoll, bereits jetzt eine zukunftsweisende FMGTotalrevision respektive die Zusammenlegung von FMG und RTVG in ein Kommunikationsgesetz ins Auge zu fassen, um so eine gemeinsame Regulierungsbehörde zu schaffen. Der VSP teilt bezüglich der Rundfunkprivilegien und der Nutzungsdaten die Ansicht der EMEK.

Die FMH verlangt die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, um die Bevölkerung vor den durch die Strahlung von Funkanlagen verursachten Gesundheitsrisiken zu schützen.

Gemäss Microsoft sollte ein neues Telekommunikationsgesetz Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl Schweizer Bürgerinnen und Bürger wie auch Schweizer Unternehmen und Dienstanbieter im Vergleich mit anderen Ländern nicht benachteiligen.

Die Piratenpartei ist der Ansicht, dass der Vorentwurf dem Bundesrat zu viele Kompetenzen gebe, ohne dass diesem klare Leitplanken mitgegeben würden.

Salt bedauert, dass der Vorentwurf neue Verpflichtungen für die Fernmeldedienstanbieterinnen vorsieht, und ist der Meinung, dass diese zwingend entschädigt werden müssten, sollten die

Verpflichtungen beibehalten werden. Zudem schlägt Salt durch die Schaffung eines für den Betrieb des Netzes zuständigen Unternehmens eine funktionale Trennung innerhalb von Swisscom vor.

Schliesslich verlangt Salt für diejenigen Punkte mit äusserst schwerwiegenden Eingriffen in

bestehende Prozesse eine Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

VTX bedauert, dass den Datenautobahnen keine nationale Bedeutung zukomme. Zudem würden bei der FMGRevision keine der für die Zukunft der Fernmeldedienste zentralen Punkte berücksichtigt, wie etwa der Ausbau der Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten, die Erhöhung der

Wettbewerbsdynamik durch einen gerechten Zugang zu den Infrastrukturen, die rasche Beilegung von Streitigkeiten oder die Datenherrschaft.

3 Kommentare und Vorschläge zu den Bestimmungen des Vorentwurfs

3.1 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Bezüglich der mit der Änderung von Absatz 2 angestrebten Ziele begrüsst der Kanton NE die

Beobachtungen, die Analyse und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung des

Konsumentenund Jugendschutzes. Die AefU und die FMH heissen es gut, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren durch die Nutzung der Fernmeldedienste neu Eingang in das FMG finden soll.

SUISSEDIGITAL+ hingegen finden es unnötig, in Absatz 2 auszuführen, dass das Gesetz

insbesondere die Benutzerinnen und Benutzer (Bst. d) sowie Kinder und Jugendliche (Bst. e)

schützen soll. Swisscom ist, was Buchstabe d angeht, gleicher Meinung, da die Einführung von Filtern für unerwünschte Anrufe kurz bevorstehe. upc cablecom schlägt die Streichung von