Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten

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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Verschiedene Teilnehmende (BE, BL, SG, SH, SO, VD, ZG, SSV, FKS, IVR, KKPKS) beklagen sich über die Ungleichbehandlung gegenüber Armee und Verwaltungseinheiten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und verlangen, dass auch die

Rettungsdienste und andere Organe des Bevölkerungsschutzes von allfälligen, vom Bundesrat erlassenen Einschränkungen bezüglich der Nutzung bestimmter Frequenzen ausgeschlossen werden.

Die USKA fordert, für den AmateurfunkDienst das Erfordernis einer Konzession beizubehalten, und schlägt zudem vor, dass der Bundesrat zur Sicherstellung der Einhaltung des Nationalen

Frequenzzuweisungsplans und der Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)

Einschränkungen erlassen können soll.

Art. 22a Funkkonzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten

Der IVR verlangt, es müsse explizit erwähnt werden, dass die Frequenzbeschaffung für die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit nicht den üblichen Wettbewerbsregeln unterstellt wird.

Die Piratenpartei fände es begrüssenswert, wenn für jedes versteigerte Frequenzband noch ein ForschungsBand alloziert wird. Zudem sollten Frequenzbänder, die innerhalb von drei Jahren nach der Ersteigerung nicht gebraucht werden, bis zur erneuten Versteigerung frei verfügbar sein.

Art. 23 Konzessionsvoraussetzungen

Um einen störungsfreien internationalen Funkverkehr sicherzustellen, beantragt die USKA, Absatz 3 zu ergänzen, damit die Konzession auch erteilt wird, wenn die Frequenzen gemäss internationalen Regeln einem Funkdienst fest zugeordnet sind.

Art. 24 Konzessionsverfahren

Zur Änderung des vorliegenden Artikels, bei dem die Absätze 2, 3 und 4 des aktuellen Gesetzes übernommen wurden, sind keine Kommentare eingegangen.

Art. 24a Konzessionsbehörde (aufgehoben)

Die Streichung des vorliegenden Artikels ergibt sich aus der Änderung der vorhergehenden

Bestimmungen und gab somit keinen Anlass zu Kommentaren.

Art. 24d Übertragung der Konzession und Netzkooperationen

Was die geplanten Massnahmen zur Erleichterung des Frequenzhandels und die gemeinsame Nutzung von Bestandteilen des Funknetzes und von Frequenzen betrifft, gehen die Meinungen auseinander. Die Kantone GR und SO, die FDP, Microsoft, Salt, SUISSEDIGITAL+ und Sunrise begrüssen die Massnahmen, während die Kantone AI, BE und VS, die SPS und Swisscom dagegen sind oder diesbezüglich keinen Anlass für eine Gesetzesänderung sehen. economiesuisse

unterstützt die im Vorentwurf enthaltenen Massnahmen, verweist jedoch gemeinsam mit den Gegnern darauf, dass das Risiko einer Fragmentierung der Frequenzbereiche bestehe und der Anreiz für Investitionen in die Infrastruktur zu sinken drohe. Der Dachverband Elektrosmog seinerseits ist der Ansicht, dass eine gemeinsame Frequenznutzung ausdrücklich erwünscht sei und grundsätzlich nicht verweigert werden dürfe. Die Mitglieder des asut sind bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen unterschiedlicher Meinung.