Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten

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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG)

Swisscom ist gegen Artikel 6 Absatz 4 des Vorentwurfs, schlägt aber vor, Absatz 3 dahingehend zu ergänzen, dass der Verwaltungsrat dem Bundesrat jährlich Bericht über das Erreichen der Ziele des Bundes erstatten muss.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)

Zur Änderung von Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 56 Absätze 1 und 4 RTVG sind keine Kommentare eingegangen.

4 Andere Kommentare und Vorschläge

Der Kanton BL schlägt vor, in Artikel 13b Absatz 1 FMG (Amtshilfe) auszuführen, dass die ComCom und das BAKOM den anderen schweizerischen Behörden kostenlos diejenigen Daten übermitteln, die diese Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Zudem fordert der Kanton BL, in Artikel 32 FMG (Erstellen und Betreiben von Fernmeldeanlagen) die Interessen der Organisationen für landeswichtige Aufgaben zu berücksichtigen.

Der Dachverband Elektrosmog verlangt, Artikel 24e (Änderung und Widerruf der Konzession) mit einem Absatz 3 zu ergänzen, der vorsieht, dass eine Entschädigung bei der Anpassung der

Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung gänzlich entfällt.

Der IVR schlägt vor, Artikel 32a FMG (Fernmeldeanlagen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit) zu ergänzen, damit Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit neu verfügbare

Technologien auch nutzen können, falls öffentliche Netze diese noch nicht nutzen.

Inclusion Handicap fordert, es sei grundsätzlich zu prüfen, welche Konkretisierung der auf völker und verfassungsrechtlicher Ebene sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verankerten Rechte im FMG notwendig ist. Zudem nutzt Inclusion Handicap die Revision des FMG, um eine bereits mehrfach geforderte Anpassung des Geltungsbereichs des BehiG zu fordern.

Die Piratenpartei macht eine ganze Reihe von Vorschlägen, um die Kontrolle der Kundinnen und Kunden über ihre Verbindungsdaten zu stärken. Ähnlich verlangt die Digitale Gesellschaft, Artikel 45 Absatz 1 FMG (Auskunft über die für die Rechnungsstellung verwendeten Daten) zu ergänzen, damit das allgemeine Auskunftsrecht für die nach dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) aufbewahrten Daten erwähnt wird.

Die PUE ist der Meinung, ein Sondertarif für gewöhnliche Nummern, etwa 058Nummern, sollte verboten werden. In dieser Forderung wird sie von den Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS unterstützt, die zudem verlangen, dass die Fernmeldedienste nach Sekunde und Kilobyte verrechnet werden, die Kundinnen und Kunden ihre Abonnemente nach Ablauf der

Mindestvertragsdauer innert Monatsfrist kündigen können und Gruppenklagen der Kundinnen und Kunden gegen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ermöglicht werden. Darüber hinaus fordern sie, gemeinsam mit dem Kanton VD, dass die Anbieterinnen dazu verpflichtet werden, standardisierte Informationsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, um Vergleiche zu vereinfachen.

Die USKA schliesslich fordert, dass im FMG eine Bestimmung bezüglich des Verbots der Kantone für das Errichten von Sendeund Empfangsantennen eingeführt wird, analog zu Artikel 67 des

Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) für Empfangsantennen für Radio und Fernsehen.