Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten

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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

von materiell untergeordneter Bedeutung sowie formelle Anpassungen allein würden nicht ausreichen, um eine Revision des FMG zu rechtfertigen. ewz hält zudem fest, dass der gewünschte Wettbewerb bei den Netzinfrastrukturen spiele, und setzt sich für die Beibehaltung der bestehenden

Rahmenbedingungen ein. Für Markus Saurer und Fritz Sutter ist der Zweck des Gesetzes bereits erfüllt und man könnte sich sogar die Frage stellen, ob eine sektorspezifische Wettbewerbsregulierung nicht zugunsten des allgemeinen Wettbewerbsrechts weitgehend abgeschafft werden könnte.

Andere Teilnehmende (AI, AG, AR, FR, GL, GR, TG, UR, CVP, FDP, SPS, SAB, SGV/ACS, SSV, AG Berggebiet, Camera di commercio TI, CP, FER, kf, Registrar Alliance+, Salt,

SUISSEDIGITAL+, Swiss Engineering STV, upc cablecom) sind zwar nicht grundsätzlich gegen eine Revision des FMG, vertreten jedoch die Ansicht, der Vorentwurf gehe in bestimmten Punkten zu weit.

Die Kantone AR und SO sowie die CVP und die Camera di commercio TI sprechen sich explizit für eine Revision des FMG in zwei Etappen aus. Der Kanton AI seinerseits führt an, dass der in einem zweiten Schritt vorgesehene Systemwechsel der Zugangsregulierung (Technologieneutralität) zum entsprechenden Zeitpunkt sorgfältig geprüft werden müsse, denn die Investitionen in die Infrastruktur dürften nicht abnehmen.

Folgende Teilnehmende befürworten eine Revision in einer einzigen Etappe, die auch

technologieneutrale Bestimmungen bezüglich Netzzugang umfasst4: SH, FDP, SGB, SGV/USAM,

PUE, Salt, SierreEnergie, SUISSEDIGITAL+, Sunrise, upc cablecom, VTX sowie die

Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS. Die FDP, die GPS, die SAB, der SGV/ACS, die AG Berggebiet, Swiss Engineering STV sowie die Konsumentenschutzorganisationen acsi,

FRC und SKS bedauern es, dass der Vorentwurf keine Bestimmungen zur Grundversorgung5

beziehungsweise zur flächendeckenden (Hoch)Breitbandinfrastruktur enthält. Die Stellungnahme von openaxs, die den Ausbau offener Glasfasernetze in allen Gemeinden fordert, und jene von den AefU und Gigaherz.ch, die die Priorität für das Festnetz verlangt, gehen in die gleiche Richtung. Die SPS spricht sich gegen eine allfällige Regulierung neu gebauter Netze aus und hat gewisse Zweifel, ob die FMGRevision in zwei Schritten den Erfordernissen an eine den Herausforderungen angepasste Gesetzgebung gerecht werde. Zudem fordert sie, dass der Breitbandausbau von der Inhaberin des Grundversorgungsauftrags, allenfalls in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, fortgeführt werden müsse.

Die Kantone LU, NE, SG, SZ und VS sind für eine Gesetzesrevision oder nicht grundsätzlich

dagegen. Sie sprechen sich jedoch dafür aus, mit der Revision abzuwarten, bis mehr Klarheit über den allfälligen Handlungsbedarf und entsprechende Lösungen herrsche. Auch gemäss

economiesuisse und Swico sei der Zeitpunkt für eine Revision noch nicht gekommen.

2.2 Andere allgemeine Kommentare

Der Kanton NE ist der Ansicht, dass ein strafferes Gesetz sinnvoller wäre, das die allgemeinen

Rahmenbedingungen festlegt und durch Verordnungen zu bestimmten Themen ergänzt wird.

Der Kanton SG ist der Meinung, die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden bezüglich der

Überwachung des Fernmeldeverkehrs würden im Vorentwurf nur ungenügend berücksichtigt.

Der Kanton SO weist darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen zu keinen neuen

Aufgabenübertragungen und finanziellen Belastungen zu Lasten der Kantone führen dürften.

4 Vergleiche Kommentare zu Art. 13c bis 13l.

5 Vergleiche Kommentare zu Art. 16 FMG.