Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 25 Seiten
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FMGRevision – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kantone BS, GL und NE, die GPS, der SGB, Init7, die Stadt Lausanne, Microsoft, die
Piratenpartei, die PUE und upc cablecom sowie die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS hingegen begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich. Der Kanton ZH hält fest, dass es das Verhandlungsprimat nicht verunmögliche, ein flexibleres Instrumentarium
anzuwenden.
ICTswitzerland verweist auf die Stellungnahme des asut, der die unterschiedlichen Meinungen seiner Mitglieder bezüglich einer Anpassung der Zugangsregulierung darlegt.
Verschiedene Teilnehmende sprechen sich dafür aus, im Rahmen der ersten Etappe der FMG
Revision Bestimmungen über die Glasfasernetze (Technologieneutralität) einzuführen oder dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, eine solche Reglementierung bei Marktversagen einzuführen (GR, SH, ZH, FDP, GPS, SGB, AefU, Microsoft, Salt, SierreEnergie, PUE, SUISSEDIGITAL+,
Sunrise, VTX und die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS). Der Kanton SZ, die SPS, der SGV/ACS und openaxs sind ausdrücklich dagegen, während die Mitglieder des asut
geteilter Meinung sind. Die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS sowie die PUE fordern zudem, auch den Zugang zu den Mobilfunknetzen zu regulieren, während der Kanton SZ dies ausdrücklich ablehnt. Die erwähnten Konsumentenschutzorganisationen sprechen sich gemeinsam mit VTX zudem für die Einführung einer ExAnteRegulierung aus. Für die Digitale Gesellschaft ergibt ein solches Regime nur Sinn, wenn die Glasfaser reguliert werde.
Gemäss Init7 und der Piratenpartei sollten die Konkurrenten der marktbeherrschenden Anbieterin die Technologie wählen können, auf der die Übertragungskapazitäten über PunktzuPunktVerbindungen beruhen. Diese beiden Teilnehmenden sind gemeinsam mit Salt zudem der Ansicht, dass der
Bitstromzugang reguliert werden müsse. upc cablecom erwähnt die negativen Folgen, die eine vollständige und ersatzlose Streichung dieser Zugangsform auf die Investitionen der Anbieterinnen in die Entbündelung haben könnte.
Die folgenden Teilnehmenden sind der Auffassung, dass die Verfahren zu lange dauern, und
schlagen unter anderem vor, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden gegen Verfügungen der ComCom zu entziehen: BS, FDP, SSV, SGV/USAM, Init7, Piratenpartei, Salt, SUISSEDIGITAL+, upc cablecom und VTX. Die Stadt Lausanne bedauert diesbezüglich zudem, dass die Frist von sieben Monaten, innerhalb der die ComCom bisher einen Entscheid zu fällen hatte, gestrichen werden soll.
Weitere Änderungsvorschläge für die Artikel 13c13 l wurden von Init7, der Piratenpartei, Salt, upc cablecom sowie von den Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS eingereicht.
Insbesondere sollte es gemäss Init7 und upc cablecom der ComCom obliegen, die Bereiche des Fernmeldemarktes zu bezeichnen, in denen die Auferlegung von Verpflichtungen in Frage kommt.
3.2.3 Grundversorgungskonzession
Art. 16 Umfang der Grundversorgung
Ziel des in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurfs war es nicht, die Bestimmungen bezüglich der Grundversorgung grundlegend zu ändern. Die CVP sowie die Konsumentenschutzorganisationen acsi, FRC und SKS fordern jedoch, dass in allen Landesregionen Breitbandanschlüsse zur Verfügung stehen müssten, um einen digitalen Graben zwischen Stadt einerseits und Landund Bergregionen andererseits zu vermeiden. Die AefU und Gigaherz.ch sind der Ansicht, dass die Grundversorgung und der Breitbandausbau in erster Priorität über das Festnetz zu erfolgen hätten und
Festnetzanschlüsse bei einem Stromausfall mindestens während 48 Stunden tadellos weiterlaufen müssten.