Vorlage

Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 20 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 17Fedlex · Vorlage

Geldwäschereiverordnung-FINMA 955.033.0

2Die FINMA kann von einem DUFI, der bis zu zehn Personen beschäftigt, die eine dem GwG unterstellte Tätigkeit ausüben, verlangen, dass er interne Weisungen nach Artikel 245 erstellt, wenn dies für eine angemessene betriebliche Organisation notwendig ist.

56. KapitelTitel: Schlussbestimmungen- und Übergangsbestimmungen

Art. 675 Aufhebung bisherigen Rechtseines anderen Erlasses

Die Geldwäschereiverordnung-FINMA vom 8. Dezember 201014 wird aufgehoben.Aufgehoben werden:

a. die Geldwäschereiverordnung-FINMA 1 vom 18. Dezember 200215;

b. die Geldwäschereiverordnung-FINMA 2 vom 24. Oktober 200616;

c die Geldwäschereiverordnung-FINMA 3 vom 6. November 200817.

Art. 676 Übergangsbestimmungen

1Der Finanzintermediär muss die sich ausAnforderungen nach den Artikeln 10, 23 Absatz 3, 25 Absatz 2 Buchstaben k und l, 36 Absatz 4 und 71 Absätze 1 und 4 spätestens ab Beginn des […] MonatsArtikel 34 Absatz 4, Artikel 47 und Artikel 61 Absatz 2 ergebenden Anforderungen bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllen.

2Fondsleitungen und KAG-Investmentgesellschaften bzw. KAG-Vermögensverwalter müssen Artikel 39 bzw. 40 spätestens ab Beginn des […] Monats nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung umsetzen.Die SRO müssen die Abweichungen ihrer Reglemente im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung kennzeichnen.

3Die DUFI müssen Artikel 5 bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung umsetzen.

4Die Versicherungseinrichtungen und die DUFI müssen Artikel 6 bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung umsetzen.

5Der Finanzintermediär muss Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe h bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung umsetzen. Das Kriterium ist ab diesem Zeitpunkt auf neue Geschäftsbeziehungen anzuwenden.

Art. 677 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011… in Kraft.

14 AS 2010 6295

15 [AS 2003 554, 2008 2017 5613 Ziff. I 4]

16 [AS 2006 4413, 2008 5613 Ziff. I 5]

17 [AS 2008 5313]