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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 20 Seiten

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Geldwäschereiverordnung-FINMA 955.033.0

A145

Überweisungsaufträge ins Ausland durch Laufkundinnen und -kunden, ohne dass ein legitimer Grund ersichtlich ist;

A156

mehrmaliger Abschluss von Kassageschäften knapp unterhalb der Identifikationslimite;

A167

Erwerb von Inhaberpapieren mittels physischer Lieferung.

2. Bankkonti und -depots

A178

Häufige Abhebungen grösserer Bargeldbeträge, ohne dass sich aus der Geschäftstätigkeit der Kundin oder des Kunden ein Grund hierfür finden lässt;

A189

Rückgriff auf Finanzierungsmittel, welchedie zwar im internationalen Handel üblich sind, deren Gebrauch jedoch im Widerspruch zur bekannten Tätigkeit der Kundin oder des Kunden steht;

A1920

Konti mit starken Kontobewegungen, obwohl diese Konti normalerweise nicht oder nur wenig benützt werden;

A201

Wwirtschaftlich unsinnige Struktur der Geschäftsbeziehungen einer Kundin oder eines Kunden zur Bank (grosse Anzahl Konti beim gleichen Institut, häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konti, übertriebene Liquiditäten usw.);

A212

Stellung von Sicherheiten (Pfänder, Bürgschaften) durch der Bank unbekannte Dritte, welchedie in keiner erkennbar engen Beziehung zur Kundin oder zum Kunden stehen und für deren Stellung kein plausibler Grund ersichtlich ist;

A223

Überweisungen an eine andere Bank ohne Angabe der Empfängerin oder des Empfängers;

A234

Annahme von Geldüberweisungen anderer Banken ohne Angabe des Namens oder der Nummer des Kontos der begünstigten Person oder des Auftraggebers;

A245

wiederholte Überweisungen in wesentlichem Umfange ins Ausland mit der Anweisung, dass der Betrag der Empfängerin oder dem Empfänger bar auszubezahlen sei;

A256

Ggrössere und häufige Überweisungen von und nach Drogenproduktionsländern;

A267

Stellung von Bürgschaften oder Bankgarantien zur Sicherung von nicht marktkonformen Darlehen unter Dritten;

A278

Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto;

A289

unerwartete Rückzahlung eines Not leidendennotleidenden Kredites ohne glaubwürdige Erklärung;

A2930

Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonti für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben;

A301

Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).

3. Treuhandgeschäfte

A312

Treuhandkredite (back-to-back loans) ohne erkennbaren, rechtlich zulässigen Zweck;

A323

Ttreuhänderisches Halten von Beteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaften, in deren Tätigkeit die Bank keinen Einblick nehmen kann.