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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 20 Seiten
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Geldwäschereiverordnung-FINMA 955.033.0
A145
Überweisungsaufträge ins Ausland durch Laufkundinnen und -kunden, ohne dass ein legitimer Grund ersichtlich ist;
A156
mehrmaliger Abschluss von Kassageschäften knapp unterhalb der Identifikationslimite;
A167
Erwerb von Inhaberpapieren mittels physischer Lieferung.
2. Bankkonti und -depots
A178
Häufige Abhebungen grösserer Bargeldbeträge, ohne dass sich aus der Geschäftstätigkeit der Kundin oder des Kunden ein Grund hierfür finden lässt;
A189
Rückgriff auf Finanzierungsmittel, welchedie zwar im internationalen Handel üblich sind, deren Gebrauch jedoch im Widerspruch zur bekannten Tätigkeit der Kundin oder des Kunden steht;
A1920
Konti mit starken Kontobewegungen, obwohl diese Konti normalerweise nicht oder nur wenig benützt werden;
A201
Wwirtschaftlich unsinnige Struktur der Geschäftsbeziehungen einer Kundin oder eines Kunden zur Bank (grosse Anzahl Konti beim gleichen Institut, häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konti, übertriebene Liquiditäten usw.);
A212
Stellung von Sicherheiten (Pfänder, Bürgschaften) durch der Bank unbekannte Dritte, welchedie in keiner erkennbar engen Beziehung zur Kundin oder zum Kunden stehen und für deren Stellung kein plausibler Grund ersichtlich ist;
A223
Überweisungen an eine andere Bank ohne Angabe der Empfängerin oder des Empfängers;
A234
Annahme von Geldüberweisungen anderer Banken ohne Angabe des Namens oder der Nummer des Kontos der begünstigten Person oder des Auftraggebers;
A245
wiederholte Überweisungen in wesentlichem Umfange ins Ausland mit der Anweisung, dass der Betrag der Empfängerin oder dem Empfänger bar auszubezahlen sei;
A256
Ggrössere und häufige Überweisungen von und nach Drogenproduktionsländern;
A267
Stellung von Bürgschaften oder Bankgarantien zur Sicherung von nicht marktkonformen Darlehen unter Dritten;
A278
Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto;
A289
unerwartete Rückzahlung eines Not leidendennotleidenden Kredites ohne glaubwürdige Erklärung;
A2930
Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonti für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben;
A301
Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).
3. Treuhandgeschäfte
A312
Treuhandkredite (back-to-back loans) ohne erkennbaren, rechtlich zulässigen Zweck;
A323
Ttreuhänderisches Halten von Beteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaften, in deren Tätigkeit die Bank keinen Einblick nehmen kann.