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Vernehmlassung 2015/5: Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA · 20 Seiten

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955.033.0 Geldwäscherei

4. Andere

A334

Versuch der Kundin oder des Kunden, den vom Finanzintermediär angestrebten persönlichen Kontakt zu vermeiden.

A35

Aufforderung zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a Absatz 2 GwG durch die Meldestelle für Geldwäscherei.

IV. Besonders verdächtige Anhaltspunkte

A346

Wunsch der Kundin oder des Kunden, ohne dokumentarische Spur («pPaper tTrail») Konten zu schliessen und neue Konti in ihrem, in seinem oder im Namen ihrer oder seiner Familienangehörigen zu eröffnen;

A357

Wunsch der Kundin oder des Kunden nach Quittungen für Barabhebungen oder Auslieferungen von Wertschriften, welchedie in Tat und Wahrheit nicht getätigt wurden oder bei welchen die Vermögenswerte sogleich wieder beim gleichen Institut hinterlegt wurden; A368

Wunsch der Kundin oder des Kunden, Zahlungsaufträge unter Angabe eines unzutreffenden Auftraggebers auszuführen;

A379

Wunsch der Kundin oder des Kunden, dass gewisse Zahlungen nicht über ihre oder seine Konti, sondern über Nostro-Konti des Finanzintermediärs bzw. über Konti Pro-Diverse laufen;

A3840

Wunsch der Kundin oder des Kunden, der wirtschaftlichen Realität nicht entsprechende Kreditdeckungen anzunehmen oder auszuweisen oder treuhänderische Kredite unter Ausweis einer fiktiven Deckung zu gewähren;

A3941

Strafverfahren gegen die Kundin oder den Kunden des Finanzintermediärs wegen Verbrechen, Korruption oder Missbrauches öffentlicher Gelder.