Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/32: Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) · 37 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
fortpflanzungsmedizinische Verfahren nur von universitäten Zentren angeboten werden dürfen (EVP, HLI, VKAS). Gemäss biorespect ist „eine Begrenzung der absoluten Zahl der Zentren (...) zwingend, um die fachliche Kompetenz sowie eine ausreichende Qualität der Behandlung sicherstellen zu können.“
5.3 Bemerkungen zu Artikel 17 Absatz 1 des FMedG
Vier Teilnehmende fragen sich, weshalb in Artikel 17 Absatz 1 des revidierten FMedG neu von „imprägnierten Eizellen“ und nicht wie bisher von „menschlichen Eizellen“ die Rede ist (LU, SGRM, SGGG, ZH). Bei genauer Auslegung bestehe ein Unterschied, ob zwölf Eizellen oder zwölf imprägnierte Eizellen zu Embryonen weiterentwickelt werden dürfen. Um Missverständnissen vorzubeugen, wäre eine Klärung in geeigneter Form wünschenswert (SGRM).
Alternativ fordert SGGG, die Aufsichtsbehörden sollten dahingehend informiert werden, dass „es sich bei den «menschlichen» Eizellen gemäss revidiertem FMedG immer um befruchtete Eizellen am Tag 1 handelt.“
5.4 Langzeitforschung
Dialog Ethik, EVP und SKF plädieren dafür, dass zukünftig mögliche unerwünschte Langzeitfolgen der Fortpflanzungsverfahren untersucht werden sollten.
5.5 Bemerkungen zur statistischen Erfassung von Fortpflanzungsverfahren
Zur Erhöhung der Transparenz verlangen vier Teilnehmende eine Änderung der Datenerhebung im Zusammenhang mit Fortpflanzungsverfahren (Gen Suisse, HLI, VKAS, BK-SBK). Gemäss Gen Suisse sollte die statistische Erfassung der Fortpflanzungsmedizinverfahren national, über das BAG abgewickelt und vom kantonalen Bewilligungsprozess getrennt werden. Dabei sei die Fachgesellschaft (SGRM) weiterhin zu involvieren. BK-SBK, HLI und VKAS fordern, dass zukünftig die Erfolgsquoten der einzelnen reproduktionsmedizinischen Zentren publiziert werden.
5.6 Bemerkungen zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a FMedG
Nach VD und ZH sollte auf Verordnungsstufe geklärt werden, was unter „hinreichenden Kenntnissen im Bereich der medizinischen Genetik“ zu verstehen ist.
5.7 Varia
Gen Suisse fordert die Schaffung eines nationalen Transparenzregisters beziehungsweise die Anschliessung der Schweiz an das Transparenzregister der EU, das sich derzeit im Aufbau befindet. Gemäss VD hat die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten einer PID zu übernehmen. Zur Verringerung der Anzahl Mehrlingsschwangerschaften sollen die reproduktionsmedizinischen Zentren zudem ermutigt werden, zukünftig nur noch einen Embryo pro Behandlungszyklus zu transferieren und die übrigen zu konservieren. KSGR wünscht, dass „in der Verordnung präzisiert wird, dass zwölf Embryonen kultiviert werden dürfen, da dies die Chancen auf eine Schwangerschaft mit dem von uns allen gewünschten Resultat eines gesunden Kindes am nachhaltigsten Vorschub leistet.“ ProCreaLab verlangt in ihrer Stellungnahme, dass die Inspektorinnen und Inspektoren der SAS und Swissmedic im Rahmen der periodischen Kontrollen sich über eine adäquate Ausbildung im Bereich der entsprechenden Untersuchungen ausweisen müssen. SKF fordert „die grundlegende Erfassung aller relevanten Daten hinsichtlich der Indikationen, bei denen eine PID in Anspruch genommen wird.“ SPS weist auf die Notwendigkeit hin, nach Inkrafttreten des FMedG einen Evaluationsbericht zu erstellen.
- 18 -