Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 18 Seiten

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Informationsaustausches (AIA) auch im Inland und möchte deswegen, analog zu den heutigen Bestimmungen auf Gesetzesstufe, den Schutz der finanziellen Privatsphäre in die Verfassung aufnehmen. Letztlich beantragte die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.24 Da der Nationalrat in der Wintersession 2015 bereits ein volles Programm hatte, konnte die Volksinitiative nicht im Nationalrat behandelt werden.

An der Sitzung vom 18. Januar 2016 hat die WAK-NR auf Antrag eines Kommissionsmitgliedes, der einen Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative vorlegte, mit 17 zu 7 Stimmen Rückkommen beschlossen.

Am 18. April 2016 beschloss die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf einzutreten, und begann mit der Detailberatung. Die WAK-NR schloss die Detailberatung des Gegenentwurfs am 19. Mai 2016 ab. Der Gegenentwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 angenommen. In Bezug auf die Abstimmungsempfehlung für die Volksinitiative beantragt die Kommission mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen, diese Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Eine Minderheit (Matter, Bigler, Lüscher) bevorzugt die Initiative, kann aber auf Grund des Artikel 102 des Parlamentsgesetzes nur beantragen, dass sie sowohl Initiative als auch den Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt und in der Stichfrage dem Gegenentwurf den Vorzug gibt. Ein Teil der Kommission befürwortet weder die Initiative noch den Gegenentwurf und hat sich deswegen bei der Frage der Abstimmungsempfehlung enthalten. Die WAK-NR hat ausserdem entschieden eine Vernehmlassung durchzuführen gemäss Art. 3 des Vernehmlassungsgesetzes25.

Die Kommission hat die Absicht, den Ergebnisbericht an ihrer Sitzung vom 14./15. November 2016 zur Kenntnis zu nehmen, um rechtzeitig vor der Wintersession die Anträge an den Nationalrat zu formulieren. Wenn der Nationalrat den direkten Gegenentwurf annimmt, kann die Kommission noch während der Session die Verlängerung der Behandlungsfrist für die Volksinitiative gemäss Artikel 105 ParlG beantragen. Diese Verlängerung dürfte von beiden Räten befürwortet werden.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Handlungsbedarf

2.1.1 Antrag der Mehrheit

Die Mehrheit beantragt auf den direkten Gegenentwurf einzutreten. Sie teilt die grundsätzlichen Ziele der Initiative, die finanzielle Privatsphäre besser zu schützen und wehrt sich gegen die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen im Inland. Deswegen möchte sie wie die Volksinitiative einerseits die finanzielle Privatshäre explizit in der Verfassung erwähnen und andererseits die heutigen Gesetzesbestimmungen zu den Bedingungen, unter denen Banken Kundendaten an die Steuerbehörden weitergeben dürfen, in der Verfassung verankern.

24Medienmitteilung der WAK-NR vom 13. Oktober 2015 < https://www.parlament.ch/pressreleases/Pages/2015/mm-wak-n-2015-10-13.aspx >

25 SR 172.061