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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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9. Abschnitt: Typen der Echtzeitüberwachung von Anwendungen

Art. 54 Überwachungstyp RT_17_TEL_IRI: Echtzeitüberwachung von

Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten

1Der Überwachungstyp RT_17_TEL_IRI umfasst die Echtzeitüberwachung eines Telefonie- und Multimediadienstes und, falls zutreffend, der mit diesem konvergierenden Dienste, insbesondere SMS, Voice Mail und RCS. Es sind die folgenden Randdaten des Fernmeldeverkehrs, der über die überwachten Dienste gesendet, bearbeitet oder empfangen wird, in Echtzeit zu übermitteln:

a. das Datum und die Uhrzeit von Anmeldevorgängen und -versuchen beziehungsweise Abmeldevorgängen und deren Ergebnis;

b. die verwendeten AAA-Informationen der überwachten Dienste und die Informationen über Registrierungs- und Subskriptionsereignisse sowie die entsprechenden Antworten, insbesondere der Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel SIP URI, IMPI), bei Mobilfunk die IMSI sowie - soweit zutreffend

- die IP-Adressen und Portnummern des Clients und des Servers sowie die Angaben zum benutzten Protokoll;

c. die Signalisierungsinformationen, insbesondere zum Serving System, zum Status des Teilnehmenden und zur Dienstqualität;

d. falls zutreffend, die Präsenzinformationen;

e. bei Kommunikationen, Kommunikationsversuchen und bei technischen Änderungen (zum Beispiel Einbeziehung von Zusatzdiensten, Einbeziehung von oder Wechsel auf konvergierende Dienste, Wechsel der Mobilfunktechnologie, Location Updates), soweit zutreffend:

1. deren Art, das Datum und die Uhrzeit ihres Beginns und gegebenenfalls ihres Endes,

2. die Adressierungselemente (zum Beispiel MSISDN, E.164-Nummer, SIP URI, IMPU) aller Kommunikationsteilnehmenden und deren Rolle,

3. die tatsächliche bekannte Zieladresse und die zwischengeschalteten verfügbaren Adressen, falls die Kommunikation oder der Kommunikationsversuch um- oder weitergeleitet wird,

4. die eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards der Endgeräte der überwachten Dienste (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse),

5. die anderen verfügbaren Identifikatoren,

6. die Ursache für die Beendigung der Kommunikation oder deren Nichtzustandekommen oder für die technische Änderung,

7. die Signalisierungsinformationen zu Zusatzdiensten (zum Beispiel Konferenzschaltung, Anrufumleitung, DTMF),

8. der Status der Kommunikation oder des Kommunikationsversuches,

9. bei ortsunabhängigen Diensten zusätzlich die im Rahmen des üblichen technischen Betriebes verfügbaren momentanen Standortangaben gemäss Absatz 2.