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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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2Die Standortangaben bestehen aus:

a. bei Mobilfunkdiensten und mit diesen konvergierenden Diensten, insbesondere SMS:

1. den Identifikatoren oder einer Kombination von Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI) sowie den geografischen Koordinaten und gegebenenfalls der Hauptstrahlungsrichtung der Zelle, welche das Endgerät der überwachten Dienste benutzt sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie,

2. der vom Netzwerk berechneten Position des Endgerätes der überwachten Dienste, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und den zugehörigen Unsicherheitswerten oder in Form von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie, oder

3. anderen, vom Netzwerk bestimmten Angaben zum Standort des Endgerätes der überwachten Dienste oder der Zellen, welche das Endgerät der überwachten Dienste benutzt, gemäss internationalen Standards sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie;

b. bei anderen ortsunabhängigen Diensten, soweit verfügbar, den vom Netzwerk bestimmten Standortangaben des Zugangs zu den überwachten Diensten.

Art. 55 Überwachungstyp RT_18_TEL_CC_IRI: - Echtzeitüberwachung

von Inhalten und Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten

Der Überwachungstyp RT_18_TEL_CC_IRI umfasst die Echtzeitüberwachung eines Telefonie- und Multimediadienstes und, falls zutreffend, der mit diesem konvergierenden Dienste, insbesondere SMS, Voice Mail und RCS. Es sind der Inhalt des Fernmeldeverkehrs, der über die überwachten Dienste gesendet, bearbeitet oder empfangen wird, sowie die diesbezüglichen Randdaten gemäss Artikel 54 in Echtzeit zu übermitteln.

Art. 56 Überwachungstyp RT_19_EMAIL_IRI: Echtzeitüberwachung von

Randdaten bei E-Mail-Diensten

Der Überwachungstyp RT_19_EMAIL_IRI umfasst die Echtzeitüberwachung eines E-Mail-Dienstes. Es sind die folgenden Randdaten des Fernmeldeverkehrs, der über den überwachten Dienst gesendet, bearbeitet oder empfangen wird, in Echtzeit zu übermitteln:

a. das Datum und die Uhrzeit von Anmeldevorgängen und -versuchen beziehungsweise Abmeldevorgängen und deren Status;

b. die verwendeten AAA-Informationen des überwachten Dienstes, insbesondere der Teilnehmeridentifikator und gegebenenfalls die Alias-Adressen;

c. die IP-Adressen und Portnummern des Clients und des Servers sowie die Angaben zum benutzten Protokoll;