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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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d. die dem Netzzugangsdienst zugeteilten IP-Adressen beziehungsweise Adressbereiche sowie das Datum und die Uhrzeit der jeweiligen Zuteilung;

e. die verfügbaren Adressierungselemente des Netzzugangsdienstes, insbesondere bei Mobilfunk die MSISDN;

f. die eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards der momentanen Endgeräte des überwachten Netzzugangsdienstes (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse);

g. die Art, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und gegebenenfalls des Endes der technischen Änderungen des Netzzugangs (zum Beispiel Location Update, Wechsel der Mobilfunktechnologie) und, falls bekannt, ihre Ursachen;

h. bei ortsunabhängigen Netzzugangsdiensten zusätzlich die im Rahmen des üblichen technischen Betriebes verfügbaren momentanen Standortangaben gemäss Absatz 2.

2Die Standortangaben bestehen aus:

a. den Identifikatoren oder einer Kombination von Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI) sowie den geografischen Koordinaten und gegebenenfalls der Hauptstrahlungsrichtung der Zelle, welche das Endgerät des überwachten Netzzugangsdienstes momentan benutzt sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie;

b. der vom Netzwerk berechneten Position des Endgerätes des überwachten Netzzugangsdienstes, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und den zugehörigen Unsicherheitswerten oder in Form von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie; oder

c. anderen, vom Netzwerk bestimmten Angaben zum Standort des Endgerätes des überwachten Netzzugangsdienstes oder der Zellen, welche das Endgerät benutzt, gemäss internationalen Standards sowie dem Typ der benutzten Mobilfunktechnologie.

Art. 53 Überwachungstyp RT_16_NA_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von

Inhalten und Randdaten bei Netzzugangsdiensten

Der Überwachungstyp RT_16_NA_CC_IRI umfasst die Echtzeitüberwachung eines Netzzugangsdienstes. Es sind der Inhalt des Fernmeldeverkehrs, der über den überwachten Netzzugangsdienst gesendet oder empfangen wird, sowie die diesbezüglichen Randdaten gemäss Artikel 52 in Echtzeit zu übermitteln.