Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/56: Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution
Zusammenfassung
Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution wird von einer grossen Mehrheit der Teilnehmenden im Grundsatz befürwortet. Während die Vorlage für einen Teil der Befürworter einen ausgewogenen Kompromiss darstellt, sprechen sich andere für eine weitergehende Regelung aus, welche die Pariser Prinzipien der UNO vollständig umsetzt.
Vorschläge verschiedener Stossrichtungen zur Anpassung des Vorentwurfs betreffen insbesondere die Höhe des Richtwerts für die Finanzhilfe des Bundes, die Anbindung der Institution an eine oder mehrere Hochschulen, ihre Aufgaben, die Regelung ihrer Organisation und ihre Ausstattung mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Verschiedene Teilnehmende fordern zudem, die NMRI solle eine Ombudsstelle für Kinder betreiben.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf (VE) für ein Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dauerte vom 28. Juni 2017 bis zum 31. Oktober 2017. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 22 Kantone, 7 politische Parteien und 87 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 116 Stellungnahmen ein.
Ein Kanton und 2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Gesamtbewertung
3.1.1 Grundsätzliche Zustimmung
Mit Ausnahme von einem Kanton2, 2 politischen Parteien3 und 3 Organisationen4 befürworten alle Teilnehmenden die Vorlage im Grundsatz. Breit hervorgehoben wird dabei, dass dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte eine grosse Bedeutung zukomme. Mehrere Teilnehmende verweisen auf die positiven Erfahrungen des Pilotprojets, welches sich in seiner Funktion habe etablieren können.5 Das Pilotprojekt habe die Notwendigkeit bzw. den Nutzen einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) aufgezeigt6. Das Gesetz sei wichtig für die
1 NW, EDK, Schweizerischer Gemeindeverband.
2 SZ.
3 FDP.Die Liberalen, SVP.
4 CP, SGV, up!schweiz.
5 AG, BE, BL, FR, GL, GR, JU, OW, TI, UR, VS, KdK, KOKES, SAV.
6 BDP, economiesuisse, SKMR, SP, SSV, TGNS, Unser Recht.